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Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Paarung

Trickst Ameisen aus: Der Ameisenbläuling

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) ist ein kleiner, eher unscheinbarer Schmetterling, der noch dazu braune Flügel hat, die auf der Unterseite eine Reihe schwarzer Augenflecken mit weißer Umrandung aufweisen. Auf den ersten Blick ist er also gar nicht als typischer Bläuling erkennbar, ganz im Gegensatz zu vielen anderen in seiner Verwandtschaft. Nur bei den Männchen schimmern die Oberflügel im Flug dunkelblau, was ihm im Zusammenhang mit seinem Lebensbereich auch den Namen Schwarzblauer Moorbläuling eingebracht hat. 

Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Paarung Bei der Paarung.  (Foto: Herwig Winter)

Zwei Dinge sind in seinem Leben unentbehrlich: Der Große Wiesenknopf und die Rote Gartenameise. Der Große Wiesenknopf ist eine Pflanze, die zu den Rosengewächsen gehört und auf feuchten Wiesen wächst. Der Schmetterling ist auf sie angewiesen, weil er seine Eier in die Blütenstände ausschließlich dieser Pflanzenart platziert. Die Raupen fressen die Blütenstände von innen heraus ab, um dann eine biologische Kuriosität zu starten: sie begeben sich in die Hand des Feindes, um sich durch den Winter bringen zu lassen. Der Feind ist die Rote Gartenameise, der Raupen aller Art gerade recht kommen. Dutzende von Arbeiterinnen fallen über Schmetterlingsraupen her, töten sie und schleppen sie als Beute in ihren unterirdischen Bau.

Raupen werden von Ameisen adoptiert

Ganz anders aber läuft es bei den Raupen des Ameisenbläulings; sie werden von den Ameisen adoptiert. Das hängt damit zusammen, dass die Ameisen nichts mehr lieben als süßen Pflanzensaft, weshalb sie auch gerne mit ihren Fühlern Blattläuse betrillern, um sie zur Ausscheidung der begehrten Flüssigkeit zu veranlassen. Und genau diese Vorliebe kommt den Raupen des Ameisenbläulings zugute. Sie verfügen nämlich über Honigduftdrüsen und Honigdrüsen und verführen damit die Ameisen. Das Ganze läuft nach folgendem Muster: Wenn die Raupe die dritte Häutung hinter sich hat, ist sie wenige Millimeter groß, verlässt die Wiesenknopfblüte, lässt sich zu Boden fallen und verströmt für die Ameisen unwiderstehlichen Honigduft. Sobald sie entdeckt wird, sondert sie aus ihren Honigdrüsen Flüssigkeit ab und wird daraufhin von den Ameisen in den Bau getragen, sozusagen als nachhaltig sprudelnde Honigquelle. Doch die Ameisen ahnen nicht, welchen Bärendienst sie ihrem Volk damit erweisen. Denn der scheinbar nie zur Neige gehende Honigtopf hält sich an der Brut der Ameisen schadlos.

Die Raupe überwintert im Bau und frisst bis zur Zeit ihrer Verpuppung im Juni bis zu 600 Ameisenlarven. Drei bis vier Wochen dauert das Puppenstadium, dann schlüpft meist Anfang Juli der Schmetterling, der im Gegensatz zu seiner Larve über keinerlei Tricks den Ameisen gegenüber verfügt und deshalb sehen muss, dass er den Bau so schnell wie möglich verlässt. Hilfreich sind dabei wollige Schuppen, die seinen Körper bedecken und ihn vor den Kiefern der Ameisen schützen. Die Schmetterlinge, die im Juli und August zu sehen sind, werden meist nur zwei bis drei Wochen, oft auch nur wenige Tage alt. In dieser Zeit paaren sie sich; Treffpunkt dafür ist in aller Regel die Blüte eines Großen Wiesenknopfs, auf dem sie auch Nektar saugen und wo dann der Zyklus von neuem beginnen kann.

Nach EU-Recht besonders geschützt

Wiesenknopf-Ameisenbläuling bei Paarung Wiesenknopf-Ameisenbläulinge bei der Paarung. (Foto: Herwig Winter)

Viele Faktoren müssen also zusammenpassen, damit der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling existieren kann. Intensive landwirtschaftliche Nutzung hat vielerorts Feuchtwiesen und damit den Großen Wiesenknopf verschwinden lassen. Zu starke Beweidung vernichtet zwar nicht zwangsläufig den Wiesenknopf, macht aber den Ameisenbauten unter der Erde zu schaffen. Eine Mahd zum falschen Zeitpunkt, wenn gerade die Eiablage der Schmetterlinge erfolgt ist, kann eine ganze Population auslöschen. All das hat dazu geführt, dass der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling zu den besonders gefährdeten Arten gehört, denen das europäische Naturschutzrecht große Aufmerksamkeit zuteil werden lässt.

Der Schmetterling wird in den Anhängen II und IV der so genannten Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union geführt, was die Art und ihren Lebensraum unter einen besonderen Schutz stellt. Diese europäische Rechtsvorschrift setzt beispielsweise beim Bau neuer Verkehrstrassen Grenzen, denen zu entsprechen viele Planungsbehörden und Regierungspolitiker immer wieder an die Grenzen ihrer Fähigkeiten zu bringen scheint. Naturschutzverbänden, die ihren gesellschaftlichen Auftrag ernst nehmen, bleibt dann meist keine andere Wahl, als den Entscheidungsträgern auf dem Gerichtsweg ihre Grenzen aufzeigen zu lassen. 

Mehr Artenportraits?

Herwig Winter freut sich über Rückmeldung: Falls Sie sich ein Portrait zu einer speziellen Tier- oder Pflanzenart wünschen, können Sie das Herwig Winter gerne mitteilen. Vielleicht ein Tier mit Q? – Sie erreichen ihn unter herwig.winter(at)bund.net.  

Bildverwendung

Die Fotografien von Herwig Winter dürfen unter Angabe von „(Foto: Herwig Winter)“ zu nicht‑kommerziellen Zwecken verwendet – allerdings nicht auf anderen Internetseiten veröffentlicht werden. Andere Verwendungszwecke müssen mit Herwig Winter abgesprochen werden. 

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(Grafik: Titelbild BUNDmagazin 1/2010: Uli Staiger/die lichtgestalten; Aras: Andy & Gill Swash (WorldWildlifeImages.com), Krabben: IUCN/Gabriel Davila, Wildkatze: Thomas Stephan)

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