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Windräder auf einem bewaldeten Hügel.

Aktueller Flyer

Wie der Ausbau von Windenergie naturverträglich verlaufen kann, wird im Flyer »Naturverträglicher Ausbau der Windenergie in Hessen« beschrieben.

WINDENERGIE – Ein Beitrag für den Klimaschutz

Deutschland muss beim Klimaschutz endlich ernst machen. Unverzichtbar sind die Halbierung des Energieverbrauchs, das rasche Ende der Kohleverbrennung und der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE).
 

Energiewende bundesweit

Der BUND fordert zur Erreichung der Klimaziele nach dem Pariser Klimaabkommen bis zum Jahr 2040 den bundesweiten Ausbau der Windenergie an Land und der Photovoltaik um jeweils 7 GW pro Jahr. Das bedeutet einen Zuwachs von 2000 Windenergieanlagen (WEA) pro Jahr auf 40.000 Anlagen im Jahr 2040.

In Hessen Verdreifachung der Windenergie

Der Hessische Energiegipfel 2011 hat 2 % der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergienutzung festgelegt, mit dem Ziel, 28 TWh Strom aus Windenergie zu erzeugen. 98 % der Landesfläche bleiben dann frei von WEA. Die beschlossene Vorgabe hat zur Folge, dass in Hessen die Anzahl von 1170 Anlagen (2021) auf dann 2.600–3.000 Anlagen mit 4–5 MW Leistung pro WEA und 10–12 Mio. kWh jährlichen Stromertrag ansteigen wird.

Für den BUND Hessen ist klar: Wenn die windstärksten Standorte genutzt werden und leistungsschwache Altanlagen durch leistungsfähigere neue Anlagen (Repowering) ersetzt werden, dann sind wesentlich weniger WEA nötig. Hierbei sollten über Hundert bewährte, beste Standorte ohne nachgewiesene Naturschäden einbezogen werden, die bisher vom Repowering ausgeschlossen sind.

Entwicklung der Windenergieanlagen in Hessen

Zukunftsstrom: Erneuerbar – Flexibel – Speicherfähig

Windenergie wird bundesweit künftig zu 60 % unsere Stromversorgung sichern, hinzu kommen 30 % aus Photovoltaik, 8 % aus Biomasse-Reststoffen und 2 % aus Wasserkraft.

Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, springen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ein. Die KWK kann mit Fernwärmespeichern und Solarthermie flexibel dem Strombedarf angepasst werden, Erdgas als Energieträger durch Biogas, Wasserstoff und Bio-Methan (aus überschüssigen Wind- und Solarstrom) versorgt werden. Speicher für Wärme, Strom, Biomasse und Energie-Gase ergänzen die Energieversorgung.
 

Windrad am Feldrand. Windrad am Feldrand.  (Foto: Rainer Sturm / Pixelio)

Windenergie und Photovoltaik sind die kostengünstigsten erneuerbaren Stromquellen

Windenergie an Land ist mit 5-6 ct pro kWh die kostengünstigste Erneuerbare Energie. Sie ist CO2-frei, ohne riesige Bodeneingriffe. Im Gegensatz zur Atomenergie ist die Windenergienutzung risikoarm und vermeidet noch mehr gefährlichen Atommüll. Strom aus Erneuerbaren Energien ist kostengünstiger als Strom aus Kohle- und Atomkraftwerken. Die Kosten der klimaschädlichen Stromerzeugung sind versteckt in Geldern, welche die Allgemeinheit trägt. Die Umweltschadens- und Gesundheitskosten sind nicht im Strompreis enthalten.

Gleichwohl muss das Hauptgewicht der Energiewende auf Energieeinsparung und Energieeffizienz gelegt werden, denn die preisgünstigste Kilowattstunde Strom ist die, die eingespart werden konnte. Eine Halbierung des bisherigen Stromverbrauchs ist Kern des BUND Gesamtkonzeptes.

Windenergie ist regionale Wertschöpfung und sozial verträglich

Energiewende hin zu Erneuerbaren Energien ist sozial gerecht, da jeder daran teilhaben kann. Sie ist ein Gemeinschaftswerk, dezentral getragen von Bürger*innen, Genossenschaften, Kommunen, Stadtwerken, dem Handwerk und der mittelständischen Wirtschaft.

 

Windräder an einem blühenden Feld. Windräder an einem blühenden Feld.  (Foto: Petra Bork / Pixelio)

Windenergie und Landschaftsschutz

Windenergie hat den geringsten Flächenverbrauch. Bezogen auf die in Anspruch genommene Fläche können mit einer modernen WEA 2.000 kWh Strom/m2 erzeugt werden. Photovoltaik-Dachanalagen liefern hingegen nur 100 kWh/ m2, Biomasse sogar nur 2-3 kWh/ m2.

60% des Hessischen Strombedarfs sollen Windenergieanlagen (WEA) decken. Dafür wurden 2% der Landesfläche als Vorranggebiete ausgewiesen, 98 % der Landesflächen bleiben hingegen frei von WEA.

Je windhöffiger die ausgewählten Standorte, wie es die Höhenlagen sind, desto weniger Anlagen sind erforderlich. Viele einst waldreiche Flächen sind durch Borkenkäferbefall und den Klimawandel inzwischen baumfrei. Hier lohnen sich WEA besonders. Durch dezentrale Energieerzeugung sind weniger neue Hochspannungs-Leitungen erforderlich.

Im Gegensatz dazu wurden durch den Braunkohletagebau zur Erzeugung von Kohlestrom Landschaft großflächig zerstört und Menschen werden aus ihrer Heimat vertrieben.

Windenergie im Wald mit Natur- und Artenschutz

Aus Natur- und Artenschutzgründen ist ein grundsätzlicher Verzicht auf Waldstandorte bei richtiger Positionswahl nicht erforderlich. Wertvolle Waldbereiche wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate und alte Laubholzbestände sollen ausgenommen werden.

Eine WEA hat im Wald einen dauerhaften Flächenbedarf von ca. 0,4 ha und einen vorübergehenden von ca. 0,2 ha. Diese Eingriffe müssen ausgeglichen oder aufgeforstet werden. Durch Erzeugung von Windstrom kann gegenüber Kohlestrom jährlich 1.000 mal mehr CO2 eingespart werden als der Wald auf der für WEA notwendigen Rodungsfläche absorbiert.

» Mehr Informationen zu Windenergie und Wald

Die potenziellen Gefahren für Vögel und Fledermäuse durch WEA sind gut erforscht und dokumentiert. Sie werden bei der Regional- und Detailplanung von WEA-Standorten berücksichtigt und sind weitgehend vermeidbar. So kann sichergestellt werden, dass die Windkraftnutzung bedrohte Arten nicht substanziell gefährdet.

Rotmilan im Flug Rotmilan im Flug.  (Foto: Herwig Winter)

Der Rotmilan ist durch WEA potenziell gefährdet und es werden immer wieder tote Rotmilane an WEA gefunden. Da Deutschland im Zentrum des weltweiten Verbreitungsgebietes liegt, muss ihr besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Allerdings hat der Bestand in Deutschland trotz der Zunahme an WEA zugenommen, sodass die Art steht seit 2020 nicht mehr auf der Roten Liste der bestandsgefährdeten Vogelarten steht. Gravierender als WEA wirkt die intensive Landwirtschaft auf den Bestand ein. Der Rotmilanbestand leidet vielmehr unter Nahrungsmangel z. B. aufgrund des Verlustes von artenreichem Grünland und immer intensiverem Maisanbau. Eine naturverträglichere Landwirtschaft, Artenhilfsmaßnahmen und sorgfältige Standortwahl von WEA sind entscheidend für den Erhalt des Rotmilans.  

 

Schwarzstorch. (Foto: Herwig Winter)

Der Schwarzstorch wird nur selten ein Schlagopfer von WEA. Das zunächst unterstellte Mortalitätsrisiko wird deshalb heute kontrovers diskutiert. Ein besonderes Risiko dürfte auf ungeeignete Standorte beschränkt sein. Anflüge an Hochspannungsleitungen und Störungen durch die Forstwirtschaft sind vermutlich bedeutender Gefährdungsursachen. Die Zahl der Brutpaar hat in Deutschland in den letzten 20 Jahren zugenommen, kann aber bei einem Absterben großer Waldbereiche in Folge des Klimawandels auch schnell wieder zurückgehen. Horstschutzzonen, Artenhilfsmaßnahmen und sorgfältige Standortwahl von WEA sind entscheidend für den Erhalt des Schwarzstorches.  

 

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Liebt Baumhöhlen: die Bechsteinfledermaus.  (Foto: Marko König)

Einige Fledermausarten, aber nicht alle, gelten als "windkraftsensibel". Erhebungen zum Mortalitätsrisiko sind wegen der nächtlichen Lebensweise und der geringen Größe der Tiere schwierig. Bei weiter unsicherem Kenntnisstand ist besondere Sorgfalt in der Planung geboten. Dies gilt vor allem bei Waldstandorten. Bei Standorten und in Zeiten mit hoher Flugaktivität besteht eine wirksame Schutzmaßnahme in der Einhaltung von Abschaltzeiten nach etablierten Standards. Die Ausweisung unbewirtschafteter Naturwälder, Artenschutzprogramme und die Standortwahl sind entscheidend für den Fledermausschutz.

» Mehr Informationen zum Artenschutz

» Thesenpapier zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie

Ist Infraschall von WEA ein Problem?

Infraschall gibt es überall: in der Meeresbrandung oder bei Lüftungsanlagen. In einem PKW bei 100 km/h ist der Infraschall so stark, dass er wahrnehmbar ist. Ab einem Abstand von 700 m ist der Infraschall der WEA vom Infraschall den der Wind selbst verursacht, nicht mehr unterscheidbar. Der BUND ist überzeugt: Wenn bei der Standortplanung von WEA die Grenzwerte der TA Luft eingehalten werden, dann gehen vom Infraschall keine gesundheitlichen Gefahren aus. Siedlungsabstände von 1.000 m bieten Wohngebieten mehr Lärmschutz als gesetzlich vorgeschrieben. Abstände von „10 H” (2.000 m bei 200 m hohen WEA) würden praktisch keine Windenergieanlagen in Hessen mehr ermöglichen – zur Freude der Atom- und Kohlestromlobby.

 

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