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Windrad (Foto: Niko Martin)

FAQ: Unsere Positionen zum Thema Windenergie und Naturschutz

Wie lässt sich die Energiewende mit dem Schutz der Natur vereinbaren? Welchen Prinzipien folgt der BUND, um den Ausbau der Windenergie naturverträglich zu gestalten? An dieser Stelle geben wir Antworten auf folgende häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Fragen und Antworten

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Wie steht der BUND zur Nutzung der Windkraft?

Der BUND kämpft seit Jahren für den Atomausstieg und gegen klimaschädliche Kohlekraftwerke. Deshalb engagieren wir uns auch für die Energiewende. Dies bedeutet für uns nicht nur, erneuerbare Energien auszubauen, sondern gleichzeitig auch den Energieverbrauch zu senken.

Ohne den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Energiewende nicht funktionieren können. Wir können in Deutschland vor allem in der Windenergie und der Photovoltaik (Solarenergie) noch deutlich mehr Kapazitäten schaffen. Einen Ausbau um jeden Preis kann es bei der Windenergie allerdings nicht geben, dieser muss gut geplant und ökologisch verträglich gestaltet werden.

Warum ist die Nutzung von Windkraft sinnvoll?

Mehr Strom aus Windenergie zu erzeugen hat für eine zukunftsfähige Energieversorgung enorme Bedeutung. Der hohe Stellenwert der Windenergie ergibt sich bereits daraus, dass sie im ganzen Land verfügbar ist. Dies gilt nicht nur für Deutschland, sondern weltweit. Sie kann dezentral und verbrauchsnah ausgebaut werden. Zwei Prozent der Landesfläche reichen aus, um bis zu 400 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr zu erzeugen, dies entspricht etwa 60 Prozent des heutigen Stromverbrauchs. Windkraft ist also besonders flächeneffizient.

Die Bodenversiegelung durch Masten ist minimal und nach 20 bis 30 Jahren können sie ohne bleibende Schäden oder Strahlen- und Giftmüllprobleme wie bei der Atomkraft wieder abgebaut werden.

Windenergie an Land ist mit etwa 8 bis 11 Cent pro kWh zudem die preiswerteste Form des Ökostroms. Die Anlagen holen die für ihre Herstellung nötige Energie in drei bis sechs Monaten wieder herein.

Ein weiterer Pluspunkt: Windräder zu errichten, ist erschwinglich. Sie können  von Genossenschaften, Stadtwerken oder Eigentümergemeinschaften betrieben werden. Hinter einem Großteil der Windräder in Deutschland stehen Tausende von Eigentümern: ganz normale Bürgerinnen und Bürger – und nicht die Großkonzerne. Letztere zogen noch vor wenigen Jahren gegen eine gesicherte Vergütung von Windstrom vor Gericht.

Vertragen sich Windkraftanlagen mit dem Schutz der Natur?

Windkraftanlagen vertragen sich dann mit dem Schutz der Natur, wenn ihr Standort sorgfältig ausgewählt worden ist und in der Einzelfallprüfung deutlich wird, dass keine erheblichen Schäden zu befürchten sind. Angesichts des Klimawandels, der eine der Hauptbedrohungen unserer biologischen Vielfalt darstellt, können diese Anlagen einen wertvollen Beitrag dazu leisten, die negativen Auswirkungen auf unsere Umwelt zu mindern.

Unter welchen Bedingungen befürwortet der BUND den Bau von Windkraftanlagen? Wann lehnt er ihn ab?

Generell befürwortet der BUND den Bau von Windkraftanlagen. Es sei denn, dass die Anlagen in einem der Ausschlussgebiete errichtet werden sollen oder im Einzelfall der Schutz von Arten, Lebensräumen und Landschaft Vorrang hat. Auf folgenden Flächen sollen grundsätzlich keine Windräder stehen:

  •     Nationalparks
  •     Europäische Schutzgebiete (Natura-2000-Gebiete)
  •     Naturschutzgebiete
  •     Biosphärenreservate Zone I und II
  •     Gebiete, die ein besonderes Landschaftsbild oder unversehrte Natur aufweisen

Auch Windkraftanlagen, die zu diesen Flächen nicht den nötigen Mindestabstand einhalten, lehnt der BUND ab. Außerdem darf es keine Genehmigung für Anlagen geben, bei denen erhebliche Eingriffe in lokale Populationen von bedrohten Arten nachweisbar sind, die nicht anderweitig ausgeglichen werden können.

Wie werden Naturschutzbelange beim Bau von Windkraftanlagen berücksichtigt?

Der Schutz der Landschaft, von Lebensräumen und Arten wird in Deutschland bei jedem Bau von Windkraftanlagen durch die zuständigen Behörden geprüft. Außerhalb von entsprechend festgelegten Schutzzonen (siehe vorige Antwort) hält der BUND den Bau von Windenergieanlagen, gegebenenfalls nach einer Einzelfallprüfung, auch in folgenden Gebieten für zulässig:   

  • Landschaftsschutzgebiete 
  • Naturparks
  • Waldgebiete als Prüfzonen, wenn außerhalb der Wälder keine ausreichenden verträglichen Standorte bestehen

Die Auswirkungen auf den Artenschutz müssen zumeist im Einzelfall betrachtet werden; auch außerhalb der oben genannten Gebiete.

Grundsätzlich gilt: Sind Schäden nicht vermeidbar oder durch Artenschutzmaßnahmen zu kompensieren, spricht sich der BUND gegen den Bau von Windkraftanlagen aus.

Sind Windkraftanlagen für Tiere gefährlich?

Windkraftanlagen können für Tiere gefährlich werden, besonders für große Vögel und Fledermäuse. Diese Gefahr ist aber nicht überall gleich hoch, entscheidend ist auch hier die richtige Wahl des Standortes. So kann das Vorkommen bestimmter Tierarten bei der Planung von Windkraftanlagen berücksichtigt werden.

Der Bau von Windkraftanlagen sollte zum Beispiel außerhalb der Hauptrouten von Zugvögeln und Fledermäusen liegen, um die Wahrscheinlichkeit der Kollision zu verringern. Sehr effektiv für den Schutz von Fledermäusen können z.B. Abschaltzeiten von Windkraftanlagen sein, zu den Zeiten, zu denen die Fledermäuse auf die Jagd gehen. Auch prophylaktische Abstände zu Vogelhorsten und Variationen in der Höhe der Windkraftanlage können beim Artenschutz helfen. Die fachlichen Empfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten sind eine wichtige Handreichung für die Beurteilung.

Arbeitet der BUND mit der Windkraftindustrie bzw. mit Windkraftunternehmen zusammen?

Eine Zusammenarbeit oder Kooperation des BUND mit Windkraftunternehmen gibt es nicht. Wenn wir die gleichen Ziele verfolgen, arbeitet der BUND aber selbstverständlich mit dem Bundesverband Windenergie (BWE) oder dem Dachverband, dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), inhaltlich zusammen. So haben wir uns beispielsweise gemeinsam für eine soziale Energiewende, ein dynamisches Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder gegen Kohle- und Atomkraft engagiert.

Nimmt der BUND Geld von Unternehmen an, um den Bau von Windkraftanlagen zu unterstützen?

Nein. Der BUND entscheidet unabhängig und demokratisch über seine inhaltlichen Positionierungen. Auch in konkreten Genehmigungsverfahren positioniert sich der BUND unabhängig und lehnt direkte oder indirekte Zahlungen auch über Vergleiche vor Ort ab.

Unter welchen Voraussetzungen stimmt der BUND Ausgleichszahlungen bei Genehmigungsverfahren oder Klagen zu?

Der BUND schließt Vergleiche nur dann ab, wenn ein Gewinn der Klage aufgrund der vorläufigen Einschätzung, die das Gericht den Prozessparteien abgibt, zu unsicher ist. Für einen solchen Fall lässt sich dann durch einen guten Vergleich mehr erreichen, als wenn die Klage des BUND gänzlich abgewiesen wird. Der Abschluss eines Vergleiches ist immer eine schwierige Abwägungsentscheidung. Der BUND prüft in einem solchen Fall immer ganz genau das Pro und Contra.

Wenn bei einer Klage ein Vergleich zustande kommt, der auch Ausgleichszahlungen vorsieht, setzt sich der BUND dafür ein, dass eine staatliche Stelle (meist die zuständige Naturschutzbehörde) die Aufsicht über den Ausgleich führt. Die finanziellen Mittel dürfen ausschließlich für Maßnahmen verwendet werden, die den beklagten Eingriff kompensieren. Der BUND selbst nimmt keine Gelder (weder direkt noch indirekt) von Windkraftunternehmen an. Der BUND führt auch keine Klagen, mit dem Ziel Vergleichszahlungen zu erreichen. Ziel des BUND ist in solchen Verfahren immer, die im Genehmigungsverfahren zugelassenen Eingriffe in die Natur und die Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern oder wenn dies nicht möglich ist, ausnahmsweise zu minimieren. Der Schaden für Natur und Umwelt soll so gering wie möglich sein und weitestgehend ausgeglichen werden.

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