Pressemitteilung

Wasserkraft: Keine Bedeutung zur Bekämpfung des Klimawandels

14. Juli 2021 | Energiewende, Flüsse & Gewässer, Kleine Wasserkraft

BUND sieht vor allem ökologische Probleme der Wasserkraftnutzung in Hessen

Bachlauf (Foto: Niko Martin) Bachlauf (Foto: Niko Martin)  (Foto: Niko Martin)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 14. Juli 2021

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine kritische Position zur Wasserkraftnutzung in Hessen bei der heutigen Anhörung der SPD-Landtagsfraktion bekräftigt. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Die Wasserkraft liefert nur 1 % des hessischen Strombedarfs, der mit erheblichen ökologischen Nachteilen verbunden ist. Die Bekämpfung des Klimawandels muss in Hessen auf die drei Säulen Energiesparen, Windkraft und Fotovoltaik gestützt werden.“ Mit abnehmenden Sommerniederschlägen wird die Sicherung der Mindestwasserführung in den Bächen immer wichtiger, denn sonst sitzen die Fische auf dem Trockenen. Trockenfallende Bäche sind für die Ökologie der Gewässer verheerend und müssen unbedingt verhindert werden."

In der Anhörung hat Dr. Hans-Joachim Grommelt, Sprecher des Arbeitskreises Wasser im BUND Hessen, dies ausführlich begründet. Er verwies darauf, dass das Bundesamt für Naturschutz (BfN) 2014 von der Stromgewinnung durch kleine Wasserkraftanlagen unmissverständlich abgeraten hat: „Der Neubau kleiner Wasserkraftanlagen (<1 MW inst. Leistung) ist nicht weiter zu verfolgen, da eine wirtschaftliche Betriebsführung bei gleichzeitiger Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen nicht möglich erscheint und der Beitrag dieser Anlagen an der gesamten Wasserkraftproduktion, wie auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, zu gering erscheint“ (BfN-Kernforderungen zur Wasserkraft vom 17.03.2014).

Dieser Aussage schließt sich der BUND Hessen uneingeschränkt an. Daher sollte nicht der Betrieb von Kleinwasserkraftanlagen, sondern vielmehr deren Rückbau gefördert werden. Ein vertretbares Ausbaupotenzial gibt es für die Wasserkraft in Hessen nicht, fasst Grommelt die zahlreichen Argumente zusammen. 

Grommelt zeigte unter Bezug auf verschiedene Quellen folgende Probleme der Wasserkraftnutzung auf:

  • Wasserkraftanlagen sind für Fische in der Regel nicht oder nur mit massiven Schäden passierbar. Für die Wasserkraftanlage der Staustufe Kostheim am Main wurde z.B. festgestellt, dass die Hälfte aller Fische die Passage nicht überleben.
     
  • Der oftmals nötige Aufstau des Wassers wirkt sich besonders stark in den Oberläufen von Flüssen und Bächen aus, wo 87 % aller Anlagen in Hessen liegen.
     
  • Das stehende Wasser erwärmt sich und die Sedimentation von Feinmaterial im stehenden Wasser zerstört die Laichplätze der Kieslaicher unter den Fischen. Typischen Kieslaichern wird die Möglichkeit zum Ablaichen genommen.
     
  • Durch den Abbau von organischer Substanz kommt es zur Bildung von Treibhausgasen wie Kohlendioxid und Methan. Damit geht ein bisher oft unterschätzter negativer Effekt der Wasserkraftnutzung einher. Damit trägt der Aufstau sogar zur Belastung des Klimas bei.
     
  • Der für die Gewässer und die benachbarten Auen wichtige Wechsel der Wasserstände und die Durchfeuchtung der Auenböden gehen verloren.

Das Wasserhaushaltsgesetz und die Wasserrahmen-Richtlinie stehen der Wasserkraftnutzung in der Regel entgegen, denn sie verlangen eine Renaturierung der Gewässer und die Gewährleistung der Mindestwasserführung. Grommelt erinnerte daran, dass die kritische Bewertung der Wasserkraft auf langjähriger Erfahrung beruht. Bereits im Jahre 2006 antwortete der damalige hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf eine Landtagsanfrage: „Die konkurrierenden Ansprüche an Gewässer, die auch in der im EEG enthaltenen Bindung der Einspeisevergütung von Strom aus Wasserkraftanlagen an den Nachweis deutlich wird, dass mit der Wasserkraftnutzung ein guter ökologischer Zustand erreicht oder der ökologische Zustand deutlich verbessert worden ist, werden einen nennenswerten Zubau von Wasserkraftanlagen nicht zulassen. Dies gilt bundesweit.“ (Landtagsdrucksache 16/5485, S. 3).

 

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Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
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Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

 

 

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