24. Februar 2023 | Pressemitteilung
Der Betrieb von Kleinwasserkraftanlagen sollte eingeschränkt werden.
Was die Wasserwirtschaftslobby behauptet und was dahinter steckt:
NEIN - Wasserkraftanlagen sind für Fische in der Regel nicht oder nur mit massiven Schäden passierbar. Für die Wasserkraftanlage der Staustufe Kostheim am Main wurde z.B. festgestellt, dass die Hälfte aller Fische die Passage nicht überlebt.
Besonders problematisch stellt sich die Lage bei den Kleinwasserkraftanlagen dar. Hier potenzieren sich die Fischverluste, wenn an einem Gewässer eine Anlage der anderen folgt.
NEIN - Der Nutzen der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz ist sehr gering. Ca. 600 Wasserkraftanlagen in Hessen erzeugen insgesamt etwa 360 GWh Strom und damit gerade 1 % des Stromverbrauchs in Hessen. Die 545 kleineren Anlagen tragen nur zu 0,1 % des Strombedarfs bei.
NEIN - Die Nutzung der Wasserkraft wird durch den Klimawandel beeinträchtigt. Von der angeblichen „Grundlastfähigkeit“ bei über 7.000 Volllaststunden ist keine Rede mehr, denn im Schnitt erreicht die Wasserkraft nur noch ca. 3.500 Volllaststunden. Damit entfällt auch ihre Funktion für die Netzstabilisierung, weil ein ausreichender Wasserdurchfluss insbesondere in häufiger auftretenden trockenen und heißen Jahren nicht gewährleistet ist.
NEIN - Die Wasserkraft ist nicht emissionsfrei, denn Aufstauungen erhöhen den Abbau organischer Substanzen und damit die Freisetzung von Methan, das einen 30-100 Mal stärkeren Treibhauseffekt bewirkt als Kohlenstoffdioxid. Damit trägt der Aufstau sogar zur Belastung des Klimas bei.
MIT GROßEM SCHADEN - Der oftmals nötige Aufstau des Wassers wirkt sich besonders stark in den Oberläufen von Flüssen und Bächen aus, wo 87 % aller Anlagen in Hessen liegen. Das stehende Wasser erwärmt sich und die Sedimentation von Feinmaterial im stehenden Wasser zerstört die Laichplätze der Kieslaicher unter den Fischen, ihnen wird die Möglichkeit zum Ablaichen genommen.
Der für die Gewässer und die benachbarten Auen wichtige Wechsel der Wasserstände und die Durchfeuchtung der Auenböden gehen verloren.
Die Stromgewinnung durch kleine Wasserkraftanlagen kann nur 1 % des hessischen Strombedarfs liefern.
Aktuelles zur Kleinen Wasserkraft in Hessen
13. Februar 2023 | Pressemitteilung
BUND-Kommentar zum neuen Mindestwassererlass: Dürresommer reduzieren Leistung von Wasserkraftanlagen
25. Oktober 2022 | Pressemitteilung
Offener Brief an Landtagsabgeordneten Stephan Krüger zur Kleinen Wasserkraft
14. Juli 2021 | Pressemitteilung
Wasserkraft: Keine Bedeutung zur Bekämpfung des Klimawandels
22. März 2021 | Pressemitteilung
Tag des Wasser: Der stete Tropfen versiegt | BUND warnt: Drohende Wasserknappheit erfordert...
Massive ökologische Probleme für wenig Nutzen
Der Nutzen der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz ist sehr gering. Ca. 600 Wasserkraftanlagen in Hessen erzeugen insgesamt etwa 360 GWh Strom und damit gerade 1 % des Stromverbrauchs in Hessen. Die 545 kleineren Anlagen tragen nur zu 0,1 % des Strombedarfs bei.
Die Auffassung des BUND ist, dass vor dem Hintergrund der Wasser-Rahmenrichtlinie und des WHG die Wasserkraft nicht als im öffentlichen Interesse liegend aufgefasst werden kann, da der ebenfalls im öffentlichen Interesse liegende Schutz der Gewässer und der dortigen Lebewesen höherwertiger ist, zumal der geringe Strombeitrag der Wasserkraft, insbesondere kleiner Anlagen, anderweitig weitaus naturschonender und auch kostengünstiger erreicht werden kann, insbesondere durch Einsparung, Windenergie und Solarenergie.
Zukunft für die Wasserkraft?
Aufgrund der schwerwiegenden ökologischen Folgen und des geringen Strombeitrags hat schon 2014 das Bundesamt für Naturschutz (BfN) von der Stromgewinnung durch kleine Wasserkraftanlagen unmissverständlich abgeraten: „Im Bereich Wasserkraft sollte eine Vergütung insbesondere für kleine Wasserkraftanlagen (bis 1 MW) entfallen, da der Beitrag dieser Anlagen zur CO2-Minderung sehr gering, der ökologische Schaden hinsichtlich der Durchgängigkeit, Gewässerverbauung und Abflussverhältnisse allerdings sehr hoch ist.“ (BfN-Position im Umweltausschuss im Bundestag vom 04.06.14)
Hintergrundinformationen
- BfN-Hintergrund: Auswirkungen der Wasserkraft auf Arten und Lebensräume
- BfN-Position zur Wasserkraft im Umweltausschuss des Bundestags vom 04.06.2014
- Schneider, J., D. Hübner & D. Korte (2012): „Funktionskontrolle der Fischaufstiegs- und Fischabstiegshilfen sowie Erfassung der Mortalität bei Turbinendurchgang an der Wasserkraftanlage Kostheim am Main“
- Stellungnahme des BUND Landesverbandes Hessen zur Diskussion der Rolle der Wasserkraft, der Mühlen und der Gewässerökologie
- Pusch, Martin & all (2021): Memorandum deutscher Fachwissenschaftler:innen zum politischen Zielkonflikt Klimaschutz versus Biodiversitätsschutz bei der Wasserkraft
- Verbändepapier (2021): Lebendige Flüsse für Bayern – Mythos Kleinwasserkraft
- Verbändepapier (2020): Lebendige Flüsse für Bayern – unsere Forderungen an die Politik
- BUND-Stellungnahme zum Hessischen Energiegesetz