Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 14. Juni 2021
Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) ist empört über die Äußerungen des Verbandsdirektors des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Thomas Horn (CDU). In einer dpa-Meldung hatte er sich dafür ausgesprochen, „Möglichkeiten wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gegen Bebauungspläne in Zeiten der Wohnungsnot auszusetzen. Heute reiche es bereits, mit einer Bürgerinitiative zu drohen, um wichtige Vorhaben zu blockieren.“
Der BUND Hessen stellt hingegen fest, dass solche Äußerungen eines Vorsitzenden eines zentralen Planungsverbandes mit dem Ziel, grundlegende demokratische Rechte der Öffentlichkeit und der anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände abzuschaffen, nicht tragbar ist.
Der Umweltverband verweist hingegen darauf, dass die frühe Beteiligung der Bürger*innen und Umweltverbände Planungsverfahren eher beschleunigt, da sie zu deren Rechtssicherheit durch die Konflikt- und Folgenerkennung, sowie zur Akzeptanz beitrage. „Die erfolgreichen Klageverfahren des BUND Hessen gegen das Rewe Logistikzentrum in Wölfersheim und die Logistikhalle für Amazon in Echzell zeigen, wie wichtig es ist, dass es ein öffentliches Korrektiv gibt. In beiden Fällen haben die Gerichte die Baugenehmigungen entzogen, da unzureichende Prüfungen der Naturverträglichkeit vorlagen“, erklärt Dr. Werner Neumann, Landesvorstandsmitglied, der diese Verfahren betreut.
„Es ist unsere Aufgabe als Umweltverband, in der Planung die Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes, den Klimaschutz und den Artenschutz sicherzustellen“, stellte Jochen Kramer Vorstandsmitglied des BUND Hessen fest. Wenn dies seitens der Investoren oder Behörden unzureichend erfolge, dauerten die Verfahren eben länger oder ein Projekt scheitere. Es geht hier vielmehr um Qualität der Planungen als um eine vermeintliche Beschleunigung durch Beschränkung der Beteiligungsrechte. Der Verbandsdirektor solle sich daher freuen, wenn seitens der Umweltverbände die Arbeit des Regionalverbandes kritisch, aber auch konstruktiv begleitet würde. Das gehöre zur Gewaltenteilung in Planungsverfahren, so Kramer.
Der BUND sieht weitere Möglichkeiten der Verfahrensverbesserung vielmehr durch die Aufstockung mit qualifiziertem Personal in den Genehmigungsbehörden, wie auch den unterbesetzten Naturschutzbehörden. Ein Abbau etablierter Standards würde hingegen nur zur Verschärfung der Biodiversitätskrise und der Verfehlung der Nationalen Ziele beim Klimaschutz, Artenschutz und Flächensparen führen.
„Welches Vertrauen kann man in Vorlagen des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain überhaupt noch haben, wenn der Chef des Verbandes die grundlegenden demokratischen Bürgerrechte einschränken wolle und die Vorhaben über den Naturschutz stellt?“, so Kramer abschließend.
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