Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 28. Juni 2021
Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) fordert die Mitglieder der Regionalversammlung Südhessen auf, in der Sitzung am 2. Juli 2021 mehr Vorranggebiete für Windenergieanlagen zu beschließen. Tatsächlich ist leider das Gegenteil zu erwarten. Denn die Vorlage des Regierungspräsidiums Darmstadt bedeutet, dass der Flächenanteil für Windenergie nur bei 1,4 % liegen soll. „Dies ist ein klarer Verstoß gegen den Landesentwicklungsplan, der 2 % Flächenanteil vorsieht“, stellt Dr. Werner Neumann vom BUND Hessen fest.
Der stärkere Ausbau der Windenergie in Südhessen ist nicht nur aufgrund der Dringlichkeit des Klimaschutzes geboten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April verstärkte Maßnahmen vorgegeben. Auf Bundesebene haben sich nun insbesondere CDU und SPD mehr zum Klimaschutz bekannt, auch und gerade durch Ausbau der Windenergie. Auch im hessischen Energiegipfel wurde vereinbart, Windenergieanlagen auf 2 % der Landesfläche zu ermöglichen. Kommt es jedoch zur konkreten Planung, wollen CDU und SPD diese Vorgaben nicht ausreichend umsetzen und zahlreiche Vorranggebiete streichen. „Mehr noch,“, stellt Dr. Werner Neumann fest, „selbst gegen beschlossene Vorranggebiete stellen CDU und SPD in Kommunen Pläne auf, um Windenergie einzuschränken, wie z.B. am Winterstein bei Friedberg, Rosbach, Ober-Mörlen und Wehrheim“.
Mit der pauschalen Verhinderung weiterer Windkraft-Vorrangflächen wird dem Umwelt- und Naturschutz im Ergebnis ein Schaden zugeführt, denn ohne eine schnelle Umstellung auf erneuerbare Energien, wird das vom Klimawandel verursachte Waldsterben auch in Südhessen weitergehen und wertvolle Lebensräume und Artvorkommen großflächig zerstören“, betont die stellvertretende Landesvorsitzende des BUND Hessen, Gabriela Terhorst.
Der BUND Hessen hält es für ein politisch verantwortungsloses Handeln der Vertreter*innen von CDU und SPD in der Regionalversammlung, einerseits viel von Klimaschutz zu reden und diesen andererseits einzuschränken, wenn es in der Region oder vor Ort um reale Klimaschutzmaßnahmen geht. Nur in einem Fall soll eine gestrichene Fläche wieder als Vorranggebiet aufgenommen werden, damit die Naturschutzprüfung im konkreten Genehmigungsverfahren erfolgen kann. „Mit gleichem Grund hätte man dies bei allen anderen gestrichenen Flächen auch machen können. Schlüssige Planung wird hier politischer Willkür geopfert“, stellt Neumann fest.
Zu verstehen ist die Haltung der Mitglieder der Regionalversammlung von CDU und SPD ohnehin nicht, denn nur mit ausreichend Windenergie aus Südhessen kann die Stromversorgung der Region gesichert werden und Kommunen und Bürger*innen können vom Ertrag der Anlagen profitieren. Die Vorteile für Wirtschaft und Arbeitsplätze durch Windenergie werden von CDU und SPD ignoriert. Der BUND Hessen hofft daher, dass die Parteien sich an ihre verkündeten Ziele für den Klimaschutz halten.
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Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand | Tel.: 0172 66 73 815 - Themenseite zum Windenergieausbau
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