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Pressemitteilung

Bannwald Langener Waldsee: „Ein in mehrfacher Hinsicht schockierender Vorgang” – BUND: Regierungspräsidium verschärft den Konflikt und benachteiligt uns

28. Oktober 2015 | Bannwälder erhalten

BUND kritisiert RP: „Bei einer Gerichtsverhandlung im September oder Oktober wäre ein neuerlicher Sofortvollzug nicht nötig geworden.”

Neueste Auskiesung am Langener Waldsee (Foto: Klaus Möbel) Neueste Auskiesung am Langener Waldsee (Foto: Klaus Möbel)

Der Vorstandsprecher Guido Carl vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nannte die gestern ergangene Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Rodung von weiteren 4,5 Hektar ehemaligen Bannwaldes noch vor der Entscheidung des Gerichts zu erlauben, „einen in mehrfacher Hinsicht schockierenden Vorgang” und erhob schwere Vorwürfe gegen das Regierungspräsidium: „Die Behörde verschärft den Konflikt und benachteiligt uns.”

Für den BUND ist es schockierend, dass das Regierungspräsidium wenige Wochen vor der bereits auf den 01.12.2015 terminierten Gerichtsverhandlung über die Klage des BUND gegen den Auskiesungsbescheid zur Erweiterung des Langener Waldsees vom 15.08.2013 noch einmal die Rodung von 4,5 Hektar Wald per Sofortvollzug erlaubt hat. Noch bevor das Gericht über die Klage des BUND entscheiden kann, hat das Regierungspräsidium damit bereits knapp 20 % des Waldes in der Vorhabensfläche zur Zerstörung freigegeben (12 von insgesamt 63,8 Hektar).

Der BUND kritisiert, dass das Regierungspräsidium seine Entscheidungen erlassen hat, ohne das Gericht über die neuen Anträge der Firma Sehring zur Erlangung des Sofortvollzüge für die Rodung von 4,5 Hektar und auf Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans zu informieren und ohne dem Gericht ein Urteil vor den neuerlichen Behörden-Bescheiden zu ermöglichen. „Bei einer Gerichtsverhandlung im September oder Oktober wäre ein neuerlicher Sofortvollzug nicht nötig geworden”, kritisiert Guido Carl vom BUND. De facto begünstigt der RP durch sein Verhalten die Salamitaktik der Firma Sehring und zwingt den BUND quasi in eine weitere Klage.

Nachdem der BUND beim RP heute nachgehakt hatte, wurde ihm die Zusendung der Entscheidungen per Telefax zugesagt. Damit ist dem Verband nun die Prüfung geeigneter Rechtsmittel zur Verhinderung weiterer Rodungen möglich. Der Rodungsbeginn, so informierte das Regierungspräsidium den BUND Hessen, sei erst möglich, wenn die Firma Sehring beim Regierungspräsidium eine Sicherheitsleistung vorgelegt hat. Diese liege derzeit aber noch nicht vor.
 

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