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Pressemitteilung

Erweiterung des Kiesabbaus am Langener Waldsee: Nun muss das Gericht entscheiden! – BUND hat Stopp–Antrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt gestellt

09. Dezember 2013 | Bannwälder erhalten

Die Entscheidung, ob das Kiesabbauunternehmen Sehring nun tatsächlich sofort den Bannwald roden darf, liegt damit in den Händen des Gerichts.

Karte vom Regierungspräsidium Darmstadt zum Planfeststellungsbeschluss zur Fortsetzung des Kiesabbaus am Langener Waldsee Karte vom Regierungspräsidium Darmstadt zum Planfeststellungsbeschluss zur Fortsetzung des Kiesabbaus am Langener Waldsee

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geht weiter gerichtlich gegen die Zerstörung des Bannwaldes zur Erweiterung des Langener Waldsees vor.

Nachdem heute früh der Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zur sofortigen Rodung von 75.000 qm Bannwald bei der Rechtsanwältin des BUND einging, hat diese sofort den Stopp-Antrag an das Verwaltungsgericht in Darmstadt gestellt.

Die Entscheidung, ob das Kiesabbauunternehmen Sehring nun tatsächlich sofort den Bannwald roden darf, liegt damit in den Händen des Gerichts.
 

Hintergrund

Zur Rettung des Bannwaldes hat der BUND bereits vor einiger Zeit Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Fortsetzung des Kiesabbaus am Langener Waldsee eingelegt. Damit will die Bannwaldzerstörung auf einer Fläche von über 600.000 Quadratmetern verhindern. Aus Sicht des BUND hat die Klage eine Schlüsselstellung zur Erhaltung der Bannwälder im Rhein-Main-Gebiet. Beispielhaft muss in dem Rechtsstreit nämlich geklärt werden,

  • ob Bannwälder eine besondere Schutzwirkung für die so ausdrücklich geschützten Wälder entfalten oder
  • ob die Bannwaldausweisung nur ein Etikettenschwindel ist, und die betreffenden Waldflächen so wie andere Wälder beseitigt werden.

Der BUND bittet zur Finanzierung der Klagen um Spenden.
Spendenkonto: Frankfurter Sparkasse - BLZ: 500502 01 - Konto: 799 912
IBAN: DE32 50050201 0000 799912
Stichwort (bitte unbedingt angeben!): Langener Waldsee
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