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Pressemitteilung

Erweiterung des Kiesabbaus am Langener Waldsee: Bannwald vorerst gerettet – BUND Stopp-Antrag hatte Erfolg!

10. Dezember 2013 | Bannwälder erhalten

Der BUND bewertet den gestrigen Vorgang als eine Niederlage des Regierungspräsidiums Darmstadt und der Firma Sehring, die mit ihrer Überrumpelungsstrategie gescheitert sind.

Von Sehring gefällte Bäume. (Foto: BUND Hessen) Von Sehring gefällte Bäume. (Foto: BUND Hessen)

Erleichterung beim hessischen BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der geschützte Bannwald südlich des Langener Waldsees wurde gestern gerettet. Die Strategie der Firma Sehring und des Regierungspräsidiums Darmstadt, die gerichtliche Auseinandersetzung durch die Schaffung vollendeter Tatsachen zu unterlaufen, ist gescheitert. BUND Vorstandssprecher Herrmann Maxeiner: „Es war ein aufregender und anstrengender Tag, doch am Abend waren wir erleichtert, dass wir die Bäume vor der Blitz-Rodung retten konnten.” Der BUND erneuerte seine Forderung nach einer Wiederherstellung der früheren Gesetzeslage zum Bannwaldschutz, denn Bannwälder sind gerade im Verdichtungsraum Rhein-Main unverzichtbare Erholungsräume für die Bevölkerung und müssen dauerhaft vor der Zerstörung geschützt werden.

Der BUND bewertet den gestrigen Vorgang als eine Niederlage des Regierungspräsidiums Darmstadt und der Firma Sehring, die mit ihrer Überrumpelungsstrategie gescheitert sind. Die Eskalation wäre nicht eingetreten, wenn das Regierungspräsidium den BUND am Verfahren beteiligt hätte. Doch die Behörde wählte den Konfliktweg. Sie ließ die Bitte des BUND um Beteiligung tagelang unbeantwortet, um dann - ohne Vorankündigung an den BUND - die Rodungserlaubnis zu erlassen. Die Firma Sehring war auf diesen Bescheid immerhin so gut vorbereitet, dass sie sofort mit der Waldvernichtung begann. Die Überrumpelungsstrategie des Regierungspräsidiums Darmstadt und der Firma Sehring scheiterte jedoch, weil der BUND sofort reagierte. BUND Mitglieder registrierten sofort, dass mit der Rodung begonnen wurde und die Anwältin des BUND stellte unmittelbar nach der Zustellung des Sofortvollzugs beim Verwaltungsgericht in Darmstadt den Stopp-Antrag. Als das Gericht sich dann bei Sehring und dem Regierungspräsidium meldete, gab Sehring seine Strategie auf und stellte die Arbeiten vorerst ein. Damit musste das Gericht keine förmliche Entscheidung über einen Rodungsstopp mehr treffen.

Der BUND bleibt optimistisch, dass er den Bannwald retten kann. Die Klage hat eine Schlüsselstellung zur Erhaltung der Bannwälder im Rhein-Main-Gebiet. Beispielhaft muss in dem Rechtsstreit  nämlich geklärt werden,

  • ob Bannwälder eine besondere Schutzwirkung für die so ausdrücklich geschützten Wälder entfalten oder
  • ob die Bannwaldausweisung nur ein Etikettenschwindel ist, und die betreffenden Waldflächen so wie andere Wälder z.B. für den Kiesabbau beseitigt werden dürfen.

Der BUND wird in den nächsten Tagen seine Klage und seinen Stopp-Antrag gegenüber dem Gericht schriftlich begründen. Es wäre jedoch überraschend, wenn es in den verbleibenden zwei Wochen bis Weihnachten zu einer Entscheidung über den Sofortvollzug kommen würde, denn zunächst einmal müssen ja die Argumente der streitenden Parteien ausgetauscht werden und erst dann kann sich das Gericht eine abschließende Meinung bilden.

Der BUND bittet zur Finanzierung der Klagen um Spenden:
Spendenkonto: Frankfurter Sparkasse - BLZ: 500502 01 - Konto: 799 912
IBAN: DE32 50050201 0000 799912
Stichwort (bitte unbedingt angeben!): Langener Waldsee
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Hintergrund: Wiederherstellung des effektiven Bannwaldschutzes

Als „Bannwald” sollen nach § 13 Hessisches Waldgesetz der Wald geschützt werden, der aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in den Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen in seiner Flächensubstanz in besonderem Maße schützenswert ist. Der Schutz zielt auf die Erhaltung der positiven multifunktionalen Wirkungen des Waldes für den Menschen, wie z. B. seine Eignung als Erholungsraum, Lärm- und Staubfilter oder zum Grundwasserschutz.

Bis zum 18.06.2002 durften ausgewiesene Bannwälder in Hessen nicht gerodet werden, weil sie nach dem Wortlaut des alten Gesetzes (§ 22 Hessisches Forstgesetz) „unersetzlich” sind. Dann wurde der Schutz gelockert, um den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu ermöglichen.

Der BUND fordert die Wiederherstellung der alten Rechtslage, damit die ausgewiesenen Bannwälder dauerhaft geschützt bleiben.  Denn nur mit besonderen Schutzvorschriften würden die Bannwälder vor den sonst üblichen Rodungsgründen wie Straßenbau oder Kiesgewinnung besser geschützt als  anderen Wälder.

Wie dringend die Wiederherstellung des alten Bannwaldschutzes ist, verdeutlicht die Planfeststellung zur Erweiterung des Kiesabbaus am Langener Waldsee südlich von Frankfurt/Main. Allein für dieses Vorhaben sollen über 60 Hektar Bannwald gerodet werden. Zum Vergleich: Für den Ausbau des Frankfurter Flughafens wurden ca. 300 Hektar gerodet. Die geplante Abbaufläche ist sechsmal so groß wie der Frankfurter Zoo und entspricht der Fläche von 75 Fußballfeldern. In dem Gebiet wurden bisher 192 Pflanzen- und 143 Tierarten nachgewiesen. Sie stellt mit ihren alten Waldbeständen einen stark genutzten Erholungsraum dar und dient dem Schutz der Bevölkerung vor Immissionen, dem Wasser- und dem Bodenschutz.
 

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