Im Ballungsraum Rhein-Main ist der Wald besonders bedroht. Dabei ist er als wegen seiner Wohlfahrtswirkungen wie z.B. Lärmschutz, Staub- und Schadstofffilter, Bodenschutz, Grundwasserschutz, Lebensraum für Pflanzen und Tiere und Erholungsraum gerade hier für die Bevölkerung unersetzlich. Die Landesregierung hat dies schon vor vielen Jahren erkannt und den Wald im Ballungsraum als „Bannwald” nach § 22 des Hessischen Waldgesetzes ausgewiesen. Obwohl die Bannwaldausweisung eine Verkleinerung der Waldfläche verhindern soll, wurde in den letzten Jahren für die Erweiterung des Frankfurter Flughafens und für den Abbau von Sand und Kies immer wieder Bannwald gerodet.