Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat noch am Freitagabend den Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH Kassel) eingeschaltet. Mit der Anrufung der zweiten Instanz reagierte der Naturschutzverband auf die Zustellung der ablehnenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt. Thomas Norgall, der stellvertretende Geschäftsführer des BUND Hessen, begründet die schnelle Reaktion seines Verbandes: „Die Ablehnung unseres Stoppantrages war eine bittere Enttäuschung, doch um die sofortige Rodung des Bannwaldes noch zu verhindern, mussten wir schnell handeln.”
Um 16.40 Uhr traf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt bei der Rechtsanwältin des BUND Hessen per Telefax ein. Diese informierte ihre Mandantschaft und entschied sich nach einer ersten rechtlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zur unmittelbaren Reaktion. Bereits um 19 Uhr reichte sie ebenfalls per Telefax bei der zweiten Instanz, dem VGH Kassel die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt ein.
In den nächsten Tagen wird der BUND Hessen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt noch genauer auswerten, um dann seinen Antrag beim VGH Kassel detailliert zu begründen.
Mit der Einschaltung der zweiten Instanz will der BUND die sofortige Rodung von 7,5 Hektar Bannwald am Langener Waldsee verhindern. Thomas Norgall: „Die Erfahrung vom Dezember 2013, als die Rodung sofort nach Zustellung der Erlaubnis begann, sitzt uns allen noch in den Knochen.” Der BUND vertraut fest darauf, dass der VGH Kassel seinen Argumenten folgen wird, so dass Bannwald den Menschen erhalten bleibt.
Weitere Informationen
- Pressekontakt:
Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer BUND Hessen, Tel. 0170 2277238 - Bild herunterladen (Foto: BUND Hessen)
- Flugblatt zur Erhaltung des Bannwaldes (pdf; 380 KB)
- Themenseite Bannwald erhalten