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Pressemitteilung

Atempause für den Bannwald am Langener Waldsee: Zumindest bis zum 23.12.2015 bleibt der Wald stehen

09. Dezember 2015 | Bannwälder erhalten

”Wir sind froh, dass das Regierungspräsidium seine unverständliche Entscheidung von Ende Oktober korrigiert hat. Es gab keinen Grund für den Sofortvollzug.”

Stadtwald Langen - Unter den Linden (Foto: Niko Martin) Stadtwald Langen – Unter den Linden (Foto: Niko Martin)

Der umstrittene Sofortvollzug zur Rodung einer Bannwaldfläche von 4,23 Hektar am Langener Waldsee wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt „befristet bis zum 23.12.2015 ausgesetzt”. Damit darf die Firma Sehring den Bannwald bis Weihnachten nicht roden. BUND- Vorstandsmitglied Herwig Winter regiert erleichtert: „Gut, dass der Wald vorerst stehen bleibt. Wir sind froh, dass das Regierungspräsidium seine unverständliche Entscheidung von Ende Oktober korrigiert hat. Es gab keinen Grund für den Sofortvollzug”.

Vorausgegangen war der neuen Entscheidung des Regierungspräsidiums der Antrag des BUND Hessen zur Aufhebung des Sofortvollzugs vom 23.11.2015. Diesen Antrag hatte der BUND gestellt, nachdem die Firma Sehring durch Herrn Stefan Sehring im Rechtsstreit mit dem BUND eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, nach der das Unternehmen noch bis Ende März nächsten Jahres Kies abbauen kann. Wörtlich wurde erklärt, „dass die derzeit bestandskräftig genehmigten Rohstoffvorräte im Teilabschnitt 1a nach der derzeit prognostizierten Bedarfslage, dem vorhandenen Restabbauvolumen von rund 500.000 to per 01.11.2015 und der möglichen Betriebsleistung in den genehmigten Betriebszeiten voraussichtlich zum Ende des 1. Quartals erschöpft sein werden.”

Damit war aktenkundig, dass die Firma Sehring noch monatelang Kies abbauen kann, so dass es derzeit überhaupt keinen Grund für eine Rodung gibt. Die Entwicklung kam für den BUND überraschend, denn normalerweise muss das Regierungspräsidium vor einem Sofortvollzug prüfen, ob die Voraussetzungen für diesen Schritt auch tatsächlich vorliegen. Offen bleibt nun, warum die Firma Sehring überhaupt einen Sofortvollzug für Herbst diesen Jahres beantragt hat und warum das Regierungspräsidium den Sofortvollzug erlassen hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch ein Kiesvorrat von 500.000 Tonnen abbaufähig zur Verfügung stand.

Ob der Bannwald überlebt, wird in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt am 22.12.2015 entschieden. Auf einen Tag vor Weihnachten wurde der ursprünglich für den 01.12.2015 geplante Gerichtstermin verlegt. Wenn der BUND dort Erfolg hat und der Planfeststellungsbeschluss zur Rodung des Bannwaldes und für die Auskiesung aufgehoben wird, dann wird der Bannwald auch nach Weihnachten nicht gerodet und bleibt auf Dauer erhalten. Politisch wurden die Weichen für die Erhaltung des Bannwaldes bereits gestellt, denn im Regionalen Flächennutzungsplan haben SPD und Grüne das Vorranggebiet zum Rohstoffabbau wieder in das Vorranggebiet Wald geändert und auf Landesebene haben sich CDU und Grüne im Koalitionsvertrag für die Wiederherstellung eines starken rechtlichen Bannwaldschutzes verständigt.
 

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