Anlässlich des heutigen Startschusses zum Rückbau des Atomkraftwerkes Biblis bekräftigt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Kritik an der Vorgehensweise beim Abriss. Der BUND klagt gegen die Abrissgenehmigung, weil die Genehmigung in wichtigen Punkten intransparent ist und nicht den höchstmöglichen Schutz der Bevölkerung vor zusätzlicher radioaktiver Belastung gewährleistet.
Dr. Werner Neumann, Landesvorstandsmitglied und energiepolitischer Sprecher des BUND: „Auch wir wollen, dass das AKW Biblis möglichst schnell verschwindet, doch eine Abrissgenehmigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Phasen des Abrissverfahrens und große Mengen radioaktiven Abrissmaterials, die unkontrollierbar verteilt werden, ist für uns nicht akzeptabel.”
Die Kritik an den fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfungen bündelt die Kritik an dem insgesamt intransparenten Genehmigungsverfahren für den Abriss. Der BUND erinnert daran, dass die Atomkraftgegner im November 2011 den Anhörungstermin unter Protest verlassen haben. Dr. Werner Neumann, Landesvorstandsmitglied und energiepolitischer Sprecher des BUND: „Der Abriss des AKW Biblis wird sich voraussichtlich über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren erstrecken. Die erteilte Abrissgenehmigung lässt im Unklaren, welche Maßnahmen durch RWE Power bei weiteren Abrissphasen geplant sind. Insbesondere wollen wir durch unsere Klage erreichen, dass für die weiteren Abbauschritte ebenfalls Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Die Öffentlichkeit muss immer wissen, welche Gefahren bei den einzelnen Abbauschritten entstehen können und mit welchen Maßnahmen diesen begegnet werden soll.”
Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Einstufung des Abbruchmaterials. Die Genehmigung bezieht sich hier auf die geltende Rechtslage, die nach Auffassung des BUND aber die Strahlungsrisiken nicht angemessen erfasst. Auf Grundlage der bundesweit geltenden Strahlenschutzverordnung sollen zehntausende von Tonnen Abrissmaterial mit angeblich geringer Strahlenbelastung „freigemessen” werden. Dieses freigemessene Material gilt dann als radioaktiv unbedenklich und kann auf Abfalldeponien oder im Straßenbau landen oder als „Recyclingmaterial” in Alltagsgegenständen unkontrollierbar verteilt werden. Gegen das „Freimessen” hat sich aktuell in diesem Jahr auch der 120. Deutsche Ärztetag in dessen Entschließung es wörtlich heißt: „Durch die sogenannte „Freigabe” gering radioaktiven Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und die Lagerung auf normalen Mülldeponien wird die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar zusätzlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt.”
BUND-Sprecher Dr. Werner Neumann: „Wir wollen dafür sorgen, dass diese „Freigabe” unterbleibt und klagen vor Gericht, um grundlegende Reformen im Strahlenschutz für den Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Belastung durchzusetzen. Notwendig ist die Senkung der unzureichenden und mangelhaften Strahlenschutzgrenzwerte um den Faktor 10, da Radioaktivität viel gefährlicher ist, als dies offiziell behauptet wird.”
Die Position des BUND wird auch vom „Verein Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. IPPNW” unterstützt.
Hintergrundinformationen
- Zur Klage des BUND Hessen gegen die Genehmigung zum Abriss und zur Stilllegung des AKW Biblis (pdf, ca. 80 KB)
- Entschließung des 120. Deutschen Ärztetags: „Keine Freigabe gering radioaktiven Atommülls” – „Die Delegierten des 120. Deutschen Ärztetages 2017 warnen vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken (AKW). Durch die sogenannte "Freigabe" gering radioaktiven Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und der Lagerung auf normalen Mülldeponien wird die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar zusätzlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt. Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert die Bundesregierung auf, sich zur Minimierung der gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung für eine Verwahrung auch des gering strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen.” www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/Beschlussprotokoll_120_DAET.pdf (pdf, ca. 9 MB)
- IPPNW – Akzente: „Freigabe radioaktiven Materials beim AKW-Abriss: Dauerhafter Einschluss statt Rückbau?” www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/IPPNW_Akzente_AKW_Abriss_2016.pdf (pdf, ca. 0.5 MB)
- Das untaugliche Beispiel vom „Sack Blaukorn-Dünger” in „Informationsschrift zur Problematik des Freimessens: „Versteckt – verteilt – verharmlost: AKW-Abriss – Wie uns Atomindustrie und Politik ihren radioaktiven Müll unterjubeln”, S. 15, docs.wixstatic.com/ugd/df8f5c_2535dc369bf945129842a512f5d0ee6a.pdf (pdf, ca. 1.5 MB)
Weitere Informationen
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Dr. Werner Neumann, Landesvorstand BUND Hessen, Tel. 0172 6673815 - Bild herunterladen (Foto: Niko Martin)
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