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Pressemitteilung

BUND klagt gegen die Genehmigung für ein neues Atommülllager am AKW Biblis – Atomaufsicht unterschätzt Auswirkungen von Flugzeugabstürzen – RWE-Angaben zum radioaktiven Inventar in den Reaktorblöcken unklar

04. August 2016 | Atomkraft

„Mit unserer Klage erzwingen wir, dass ein öffentliches Verfahren auch im Interesse der anliegenden Kommunen und ihrer Bürger erfolgen kann.”

Klage gegen neues Atommüllager (Grafik: Niko Martin) Klage gegen neues Atommüllager (Grafik: Niko Martin)

Der BUND Landesverband Hessen klagt gegen den Genehmigungsbescheid des Hessischen Umweltministeriums vom 5. April 2016 zur Errichtung eines Lagers für radioaktive Abfälle und Reststoffe („LAW2-Lager”) am AKW Biblis mit dem Ziel, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden muss. Das LAW2-Lager soll Abfälle und Reststoffe aus Betrieb und Abbau des AKW Biblis aufnehmen.

Grund für die Klage des Umweltverbandes sind veraltete Annahmen, die zur Unterschätzung der Auswirkungen von Flugzeugabstürzen führen, sowie unklare Angaben des Betreibers RWE Power AG zum radioaktiven Inventar in den beiden Reaktorblöcken. Beides führt nach Auffassung des BUND dazu, dass die bestmögliche Sicherheit beim Bau und Betrieb des LAW2-Lagers nicht gewährleistet werden kann, weder für die Beschäftigten noch für die Bewohner umliegender Kommunen.

Dem BUND zufolge zeigen die bekannt gewordenen Unterlagen, dass die Gefahren bei der Lagerung radioaktiver Stoffe aus dem noch nicht genehmigten Abriss des AKW Biblis deutlich unterschätzt wurden. Rätselhaft ist dabei, dass RWE Power AG zunächst eine Genehmigung für die sechsfache Menge von Radioaktivität beantragt hat, als nach deren eigenen Angaben beim Abriss des AKW insgesamt anfallen kann.

Dr. Werner Neumann, BUND-Atom- und Strahlenschutzexperte: „Entweder weiß RWE Power AG nicht, wieviel Radioaktivität beim Abriss anfallen wird oder es muss vermutet werden, dass Atommüll von anderen Orten nach Biblis gebracht werden soll. Wir fordern von Umweltministerin Priska Hinz umgehend Aufklärung. Dies auch deshalb, weil die Baugenehmigung des Landkreises Bergstraße für die riesige Lagerhalle unbefristet ist. Wir befürchten, dass hier ein dauerhafter Umschlagplatz für Atommüll entstehen soll.” Da zudem völlig unklar ist, wann das Atomlager „Schacht Konrad” in Betrieb geht, befürchtet der BUND, dass das Zwischenlager mit unzureichendem Schutz zu einem Atommüll-Dauerlager wird.

Der BUND hat im Genehmigungsbescheid zahlreiche Widersprüche aufgespürt. Gutachter des Umweltministeriums haben an vielen Stellen des Genehmigungsbescheids die Aussagen von RWE ohne eigene Prüfung übernommen. Dies vor allem bei der Beurteilung von Störfällen durch Flugzeugabsturz. RWE Power AG und das Umweltministerium unterstellen nur den Absturz einer kleinen Militärmaschine, obwohl am Frankfurter Flughafen Großraumflugzeuge starten und landen.
Dr. Werner Neumann: „Wenn die Gefahr eines Flugzeugabsturzes ernst genommen wird, dann muss die Sicherheit bei der Lagerhalle deutlich verbessert werden. Es muss auch geklärt werden, ob der Notfallschutz des Landkreises dafür ausreicht.”

Der BUND kritisiert, dass ihm das Umweltministerium entgegen allen Verkündungen von Transparenz Genehmigungsunterlagen nur unzureichend zur Prüfung überlassen hat.
Dr. Werner Neumann: „Es passt nicht zusammen, wenn das Umweltministerium behauptet, die Gefahren bei der Lagerung von radioaktiven Abfällen und Reststoffen im LAW 2-Lager seien minimal, gleichzeitig aber die Herausgabe wichtiger Genehmigungsunterlagen verweigert wird. Mit unserer Klage erzwingen wir, dass ein öffentliches Verfahren auch im Interesse der anliegenden Kommunen und ihrer Bürger erfolgen kann. Es bleibt zu hoffen, dass die bevorstehende Genehmigung für den eigentlichen Rückbau der Blöcke A und B des AKW Biblis transparenter und ohne Widersprüche zustande kommt.”
 

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