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Pressemitteilung

Klage gegen LAW2-Lager am AKW Biblis – BUND begrüßt Verweis des Rechtsstreits an den VGH Kassel

01. September 2016 | Atomkraft

„Der Verweis ist für uns eine erste Bestätigung, dass wir mit unserer Auffassung richtig liegen: Der Bau des LAW2-Lagers ist vom AKW-Biblis-Rückbauverfahren nicht zu trennen.”

Klage gegen neues Atommülllager (Grafik: Niko Martin) Klage gegen neues Atommülllager (Grafik: Niko Martin)

Frankfurt am Main, 01.09.2016. – Der BUND Landesverband Hessen e.V. begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt, die Verhandlung seiner Klage gegen die Genehmigung des LAW2-Lagers am AKW Biblis durch das Hessische Umweltministerium an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel zu verweisen.

In der Begründung stellt das Verwaltungsgericht Darmstadt fest, dass ein „besonders enger Sachzusammenhang” zwischen der Genehmigung des LAW2-Lagers und der Rückbaugenehmigung für die Blöcke A und B des AKW Biblis besteht. Ebenso sei das Zwischenlager für einen zügigen Rückbau „zwingend erforderlich”. Das war seitens des Umweltministeriums abgestritten worden.

BUND-Sprecher Dr. Werner Neumann: „Der Verweis ist für uns eine erste Bestätigung, dass wir mit unserer Auffassung richtig liegen: Der Bau des LAW2-Lagers ist vom AKW-Biblis-Rückbauverfahren nicht zu trennen.”

Der BUND rügt in seiner Klage insbesondere, dass vor Genehmigung des LAW2-Lagers keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, obwohl die Errichtung des LAW2-Lagers eng mit dem UVP-pflichtigen Rückbauverfahren verknüpft ist.

Werner Neumann: „Eine UVP ist zum Beispiel nötig, um Auswirkungen von Flugzeugabstürzen zu bewerten. Unklar ist auch, wieso seitens RWE Power zuerst sechsfach und nun immer noch doppelt soviel Radioaktivität in das LAW 2-Lager verbracht werden soll, wie in den beiden AKW Blöcken nach RWE-Angaben überhaupt enthalten ist.”
 

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