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Pressemitteilung

Brunsbüttel-Urteil: Sicherheit aller Atommülllager muss überprüft werden – Zwischenlagerung von Castoren aus Wiederaufarbeitungsanlagen bedarf neuer Genehmigungen

26. Februar 2015 | Atomkraft

„Bis zur Klärung sämtlicher offener Fragen dürfen keine weiteren Castor-Behälter in diese Läger gebracht werden.”

Castor-Zwischenlager im Sicherheitscheck (Grafik: Niko Martin) Castor-Zwischenlager im Sicherheitscheck (Grafik: Niko Martin)

Frankfurt, 26.2.2015. – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und sieben für die Atomaufsicht jeweils zuständige Landesumweltminister bzw. –ministerinnen, darunter auch die hessische Umweltministerin Priska Hinz, aufgefordert, an allen 14 in Deutschland vorhandenen Atommüll-Zwischenlagern unverzüglich Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen.

„Es ist inakzeptabel, wenn die zuständigen Ministerien nach Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel so tun, als gäbe es an anderen Orten keine Sicherheitsprobleme”, sagte Hermann Maxeiner, Vorstandssprecher des BUND Hessen. „Die Ministerinnen und Minister müssen umgehend nachweisen, dass alle Zwischenlager zum Beispiel gegen Terrorattacken umfangreich geschützt sind. An allen Standorten müssen deshalb die Genehmigungen für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Brennelemente den vom Brunsbüttel-Urteil geforderten erhöhten Maßstäben bei den Sicherheitsnachweisen angepasst werden. Bis zur Klärung sämtlicher offener Fragen dürfen keine weiteren Castor-Behälter in diese Läger gebracht werden”, sagte Maxeiner.

Die umgehende Sicherheitsüberprüfung der Zwischenlager sei auch deshalb erforderlich, weil Bundesumweltministerin Hendricks die anstehenden Rücktransporte von Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich bzw. Großbritannien auf mehrere Zwischenlager verteilen wolle.

Für den BUND nicht glaubhaft ist die Darstellung der Atomaufsicht von Bund und Ländern, es gebe trotz Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel sowohl dort als auch bei den anderen Atommüll-Lagern in Deutschland keine Sicherheitsprobleme. Auch wenn das dazugehörige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sich nur auf die Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente in Brunsbüttel beziehe, gingen dessen Folgen weit darüber hinaus. Da alle Zwischenlager nahezu gleichzeitig geplant, genehmigt und gebaut worden seien, bestünden die in Brunsbüttel beanstandeten oder zumindest vergleichbare Defizite mit hoher Wahrscheinlichkeit auch an den anderen Standorten.

Hermann Maxeiner: „Die transparente Sicherheitsüberprüfung an den Zwischenlagern und an den Atomkraftwerken ist bisher mit dem Argument des Geheimschutzes verhindert worden. Dies ist nach der Bestätigung des Brunsbüttel-Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht nicht weiter hinnehmbar. Es ist dies ein weiterer Beleg dafür, dass Atomenergie und Rechtstaat nicht vereinbar sind. Als Konsequenz bleibt nur das unverzügliche Abschalten der Atomkraftwerke.”
 

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