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Pressemitteilung

Gemeinsame Erklärung zur Mediation: Auseinandersetzung um die Strahlenschutzgenehmigung für das LAW-Lager 2 im Kraftwerk Biblis beigelegt | BUND, Hessisches Umweltministerium und RWE Power AG einigen sich

14. Juli 2017 | Atomkraft

BUND, RWE und das Hessische Umweltministerium bewerten das Mediationsverfahren als ebenso fordernd wie zielführend und lohnend.

Symbolfoto AKW Biblis mit Radioaktiv-Flatterband (Foto: Niko Martin) Symbolfoto AKW Biblis mit Radioaktiv-Flatterband (Foto: Niko Martin)  (Foto: Niko Martin)

Der Landesverband Hessen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am 11.7.2017 im Rahmen eines Mediationsverfahrens seine Klage gegen die Genehmigung für das LAW-Lager 2 für schwach- und mittelradioaktiven Abfall (LAW=low active waste) nach §7 Strahlenschutzverordnung im Kraftwerk Biblis zurückgenommen. Gleichzeitig konnten mehrere Verbesserungsvorschläge des BUND für den vorgesehenen Betrieb des Lagers in eine verbindliche Vereinbarung mit der RWE Power AG und dem Land Hessen umgesetzt werden, die aus Sicht des BUND eine höhere Sicherheit für die Bevölkerung bedeutet.

BUND, RWE und das Hessische Umweltministerium bewerten das Mediationsverfahren als ebenso fordernd wie zielführend und lohnend.

Grund der Klage war für den BUND, dass das Umweltministerium als zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt hatte, obwohl nach Ansicht des Umweltverbands fachliche Lücken im Genehmigungsantrag und den begleitenden Unterlagen bestanden, die erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Natur befürchten ließen. Wegen der unterschiedlichen Einschätzungen in der Sachlage entschieden sich die Beteiligten zu einem Mediationsverfahren, das von Januar bis Juli 2017 am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel unter Leitung eines Güterichters durchgeführt wurde. In mehreren Sitzungen wurden die vom Umweltverband kritisierten fachlichen Punkte eingehend erörtert:

  • Mengenangaben und Herkunft der eingelagerten Stoffe und Abfälle
  • Zusammensetzung des Radioaktivitätsinventars
  • Lüftung und Kühlung des Lagers
  • Beleuchtung
  • Reparaturkonzept
  • Brandschutz
  • Detektion von Radioaktivität und begleitender Strahlenschutz
  • Störfallanalyse
  • Radioaktivitätsfreisetzungen bei Flugzeugabstürzen
  • Erdbebenauswirkungen

Sowohl das Umweltministerium als auch RWE ermöglichten dem BUND die Einsicht in und die Diskussion über bislang interne Genehmigungsunterlagen und Gutachten. Insbesondere die Auswirkungen des Lagerbetriebs auf den Strahlenschutz der Bevölkerung wurden eingehend und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten fachlich auf Augenhöhe erörtert und bewertet. Dabei konnten durch ergänzende Informationen und den fachlichen Austausch im Rahmen der Mediationssitzungen Unklarheiten und Missverständnisse ausgeräumt werden. Außerdem wurden zusätzliche Regelungen für den vorgesehenen Betriebsablauf des Lagers vereinbart, die aus Sicht des BUND eine Verbesserung darstellen.

Konkret vereinbart wurde, dass RWE in die Betriebsanweisungen zusätzliche Regelungen aufnimmt, mit denen Aspekten der Sicherheitsabstände der Behälter zueinander und Überwachungsregeln im LAW-Lager 2 vertieft Rechnung getragen wird. RWE und die Aufsichtsbehörde werden die entsprechenden Regelungen dem BUND zur Stellungnahme vorlegen. Weiterhin wird dem BUND von RWE eingeräumt, bei den Inbetriebnahmeprüfungen der vorgenannten Regelungen voraussichtlich Herbst 2018 teilzunehmen. Das hessische Umweltministerium zeigte sich mit der erreichten Rechtssicherheit für den Betrieb des neuen LAW-Lagers 2 ebenso zufrieden wie RWE.

Unbefriedigend bleiben für den BUND allerdings einige der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen zum Strahlenschutz. Im Mediationsverfahren konnte eine aus Sicht des BUND erforderliche Verbesserung der Regelungen aus rechtlichen Gründen nicht erreicht werden. Der Umweltverband wird seine diesbezüglichen Zielsetzungen daher bei der Novellierung der Strahlenschutz-Gesetzgebung auf Bundesebene und bei der Notfallplanung von Bund und Ländern einbringen.
 

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