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Vorderheide II: BUND stoppt Baugebiet – Hessen muss weitere Vogelschutzgebiete ausweisen

16. Dezember 2021 | Flächenschutz, Streuobstwiesen

Am 15.12.2021 hat der VGH Kassel gegen das Baugebiet „Vorderheide II“ in Hofheim am Taunus und für den Natur- und Artenschutz entschieden.

Gartenrotschwanz-Weibchen Der Gartenrotschwanz ist ein typischer Bewohner von Streuobstwiesen. (Foto: Herwig Winter)  (Foto: Herwig Winter)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 16.12.2021
 

Einen wichtigen Erfolg für den Naturschutz hat gestern der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) erreicht. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat der Klage des Umweltverbands gegen das über 11 Hektar große Baugebiet „Vorderheide II“ in Hofheim am Taunus stattgegeben. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Das Urteil hat große Bedeutung für den Naturschutz in Hessen. Das Land muss nun weitere Streuobstwiesen als Vogelschutzgebiete für den Gartenrotschwanz ausweisen. Außerdem hat das Gericht den Artenschutz weiter gestärkt. Die Lehre aus dem Urteil lautet, dass wertvolle, artenreiche Flächen geschützt und nicht bebaut werden sollten.“

Auch für Wohnungssuchende hat das Urteil eine gute Botschaft, denn es fordert in Neubaugebieten, auch substanziell mehr Wohnraum in der Fläche zu schaffen, statt Villengebiete mit großen Grundstücken, aber nur wenig Wohnraum zu ermöglichen. 

Von der zusätzlichen Ausweisung der Vogelschutzgebiete erwartet der BUND Hessen einen Schub für den Streuobstschutz, denn der Gartenrotschwanz ist eine Charakterart der hessischen Streuobstwiesen. „Mit dem Urteil aus Kassel wird der Gartenrotschwanz zur Leitart für den artenreichen und kulturhistorischen Lebensraum Streuobst. Von der kommenden Schutzgebietsausweisung für den Gartenrotschwanz, werden auch der Steinkauz, der Wiedehopf oder der gefährdete Gartenschläfer profitieren“, freut sich Jörg Nitsch vom BUND Hessen. 

Die Realisierung des Bebauungsplans „Vorderheide II“ hätte einen der ökologisch wertvollsten Streuobstbestände Hessens zerstört, in dem bisher rund 200 Tierarten festgestellt wurden. Von diesen Arten sind 13 Arten landesweit bedroht. Häufiger Bewohner des Gebietes ist z.B. der Gartenrotschwanz, der Vogel des Jahres 2011. Weitere bedrohte Arten, die durch das Baugebiet ihren Lebensraum verloren hätten, wären z.B. die Zwergfledermaus, der Steinkauz und gleich fünf heimische Spechtarten, darunter der Grünspecht und der gefährdete Kleinspecht.

Bei seiner im Jahr 2011 eingelegten Klage wurde der BUND vom Hofheimer Verein „Lebenswertes Hofheim e.V.“ unterstützt. 

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
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Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

 

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