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Pressemitteilung

Baugebiet Vorderheide II: „Das ist nicht unser Stil!” – BUND weist Vorwürfe der EGH Entwicklungsgesellschaft Hofheim mbH & Co. KG zurück

11. April 2017 | Naturschutz, Lebensräume

„Die Entwicklungsgesellschaft versteckt ihre kommerziellen Interessen hinter der Wohnungsnot und stellt falsche Behauptungen auf.”

Rettet die Vorderheide (Logo) Rettet die Vorderheide (Logo)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weist die Vorwürfe der EGH Entwicklungsgesellschaft Hofheim mbH & Co. KG zurück. BUND Vorstandssprecher Guido Carl bezeichnete die Vorhaltungen als sachlich falsch und in der Strategie durchsichtig: „Die Entwicklungsgesellschaft versteckt ihre kommerziellen Interessen hinter der Wohnungsnot und stellt falsche Behauptungen auf. Das ist nicht unser Stil.”

Der BUND beklagt den Bebauungsplan, weil durch ihn ein ökologisch äußerst wertvoller Streuobstbestand mit vielen seltenen und bedrohten Tierarten zerstört werden wird. Diese Tatsache ist unbestritten. Unstrittig ist auch, dass das Baugebiet im Stadtteil Marxheim ökologisch weniger problematisch und wegen seiner größeren Fläche auch viel besser geeignet ist, die Wohnungsnot zu lindern.

Wohnungsbaupolitisch ist der Plan „Vorderheide II” sogar bedenklich, weil er die Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum gerade nicht ausnutzt, sondern trotz der Wohnungsnot weniger Wohnungen geschaffen werden als der übergeordnete Regionale Flächennutzungsplan fordert. Für „verstädterte Bereiche” fordert der Plan nämlich 35 bis 50 Wohneinheiten pro Hektar. Hätte sich die Stadt Hofheim an diesen Zielen des Regionalen Flächennutzungsplans orientiert, dann könnten in der Vorderheide 350 bis 500 und nicht nur 210 Wohnungen entstehen. BUND Vorstandssprecher Guido Carl: „Die Entwicklungsgesellschaft nimmt die Wohnungssuchenden für ihre schlechte Planung quasi in Geiselhaft. Das ist nicht in Ordnung.”

Falsch ist die Behauptung, dass der BUND das Verfahren über die Normenkontrolle verzögert hat. Richtig ist, dass die Stadt Hofheim im Jahr 2012 nach der Klagebegründung des BUND von sich aus erklärte, die Planung nachzubessern und das Normenkontrollverfahren so lange auszusetzen. Diese Nachbesserungen waren erst mit der neuerlichen Bekanntmachung des überarbeiteten Bebauungsplans im Mai 2016 beendet. Die Verzögerungszeit von vier Jahren haben die Stadt Hofheim und die Entwicklungsgesellschaft zu verantworten.

Auch den Blockadevorwurf weist der BUND zurück. Der BUND kann das Verfahren gar nicht blockieren, denn der Verfahrensfortgang liegt allein den Händen des Gerichts. Würde der BUND seine Argumente zu spät vortragen, würde er sich nur selbst schaden. Das Gericht hat den BUND erst jüngst darum gebeten, den Normenkontrollantrag zu begründen.

Richtig ist, dass der BUND sich seit vielen Jahren in dem überaus langwierigen Bauleitplanverfahren durch qualifizierte Einwendungen gegen die Planung ausgesprochen hat. Diese Einwendungen hält er weiterhin aufrecht und wird sie im Rahmen der Normenkontrollklage in Auseinandersetzung mit der städtischen Begründung einschließlich zugrundeliegender Gutachten und der Abwägung des Bebauungsplans weiter vertreten. Die Entscheidung im Klageverfahren wird dann vom Gericht getroffen.
 

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