Pressemitteilung

Weltkatzentag: So schützen Katzenhaltende Wildkatzen

05. August 2026 | Wildkatze, Wildkatzenwälder, Biologische Vielfalt

BUND und Tierschutzbund fordern eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

Europäische Wildkatze im Grünen Europäische Wildkatze  (Foto: Stefan Eschweiler)

  • Unkastrierte Freigängerkatzen können sich mit Wildkatzen verpaaren
  • Kastration von Hauskatzen schützt Wildkatzen
  • Bundesweite Kastrationspflicht entlastet Tierheime und Kommunen

Anlässlich des Weltkatzentages am 8. August macht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Europäischen Wildkatze aufmerksam. Insbesondere Menschen mit Hauskatzen können durch Kastration ihrer Tiere zum Schutz von Wildkatzen beitragen. Das hilft nicht nur der streng geschützten Wildtierart, sondern trägt auch dazu bei, das Leid verwilderter Hauskatzen zu verringern und Tierheime zu entlasten.

In deutschen Haushalten leben schätzungsweise 15,7 Millionen Hauskatzen. Viele davon dürfen draußen frei umherstreifen, viele auch unkastriert. In Hessen sind es etwa 230.000 unkastrierte Freigängerkatzen. So können sich die Tiere unkontrolliert vermehren und die Zahl verwilderter Hauskatzen ohne festes Zuhause steigt. Diese leben oft unter elenden Umständen. Zudem stellen unkastrierte Hauskatzen mit Freigang und verwilderte Streunerkatzen eine Gefahr für die streng geschützte Europäische Wildkatze dar. Daher fordert der BUND gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.

Susanne Schneider, Wildkatzenexpertin beim BUND Hessen: „Unsere Hauskatze und die Europäische Wildkatze sind zwei eigenständige Arten. Doch wenn beide aufeinandertreffen, können sie gemeinsam fruchtbare Nachkommen zeugen. Durch die Verpaarung gehen den Wildkatzen aber typische Anpassungen für das Leben als echtes Wildtier im Wald verloren – etwa ein dichtes Fell oder die Scheu vor Menschen.“

Besonders betroffen: Regionen mit wenigen Wildkatzen

„Bei einem genetischen Monitoring bei Herborn im Jahr 2025 wurde ein Hybrid aus Haus- und Wildkatze festgestellt – und das bei einer recht kleinen Stichprobe“, berichtet Susanne Schneider. In Hessen werden Hybride noch verhältnismäßig selten nachgewiesen. In anderen Regionen Deutschlands, die niedrige Wildkatzenzahlen haben, stellen sie jedoch ein zunehmendes Problem dar. Beispielsweise in Baden-Württemberg ist es oft wahrscheinlicher, dass eine Wildkatze Kontakt zu einer Hauskatze hat, als zu einer Artgenossin.

Doch können von Hauskatzen auch Krankheiten übertragen werden. Diese können vor allem kleine Wildkatzenpopulationen schwächen und langfristig den Fortbestand der Europäischen Wildkatze gefährden. Eine Impfung von Freigänger-Hauskatzen gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Katzenleukose hilft, Wildkatzen vor den ihnen fremden Erregern zu schützen.

Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund: „In Deutschland leiden Millionen Straßenkatzen im Verborgenen – sie hungern, sind krank und kämpfen täglich ums Überleben. Da sie ursprünglich von unkastrierten Freigängerkatzen abstammen, braucht es endlich eine bundesweite Kastrationspflicht, um dieses Leid zu verringern.“

Eine bundesweite Kastrationspflicht kann Abhilfe schaffen und Wildkatzen effektiv schützen. Wenn Menschen ihre Freigängerkatzen konsequent kastrieren, können diese keinen Nachwuchs mehr mit Wildkatzen zeugen.

Bisher haben in Deutschland nur vereinzelte Kommunen sowie Schleswig-Holstein landesweit eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. In Hessen haben von über 400 Gemeinden und kreisfreien Städten – nach Kenntnisstand der Landesbeauftragten für Tierschutz – 147 eine Katzenschutzverordnung eingeführt. Hauskatzen mit Freigang und verwilderte Streunerkatzen halten sich jedoch nicht an Gemeindegrenzen. Eine Kastrationspflicht kann Kommunen und Tierheime nur nachhaltig entlasten, wenn sie flächendeckend gilt.

Der BUND setzt sich bereits vor Ort in vielen Bundesländern dafür ein, dass lokale Katzenschutzverordnungen verabschiedet werden. Im Lahn-Dill-Kreis haben sich so beispielsweise der Verein der Jäger des Dillkreises (Dillkreisjäger), die Initiative Katzenschutz Lahn-Dill und BUND Hessen zusammengetan und fordern gemeinsam die Städte und Gemeinden auf, Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Als gutes Beispiel gehen Herborn und Haiger voran, die seit 2025 entsprechende Verordnungen haben.

Zudem erweitert das BUND-Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ die Lebensräume der Wildkatze, was sie ebenfalls schützt. Findet die Wildkatze große, zusammenhängende und ungestörte Lebensräume vor, bevorzugt sie die Paarung mit ihren Artgenossen. So gibt es im Taunus nur sehr wenige Hybride. Wenn die Bedingungen gut sind, bevorzugen Wildkatzen die Paarung mit ihren Artgenossen.


Hintergrund

Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und gilt laut Roter Liste der gefährdeten Arten bundesweit als „gefährdet“. Unsere domestizierten Hauskatzen stammen nicht von der Wildkatze ab, sondern von der Afrikanischen Falbkatze. Hauskatzen wurden von den Römern nach Mitteleuropa gebracht. Hybride aus Haus- und Wildkatze weisen veränderte genetische Merkmale auf und die ursprünglichen Anpassungen an den Lebensraum der Wildkatze können verloren gehen. Bisher tritt Hybridisierung vor allem in Baden-Württemberg auf, aber auch in anderen Teilen Deutschlands werden Hybridkatzen vereinzelt genetisch nachgewiesen. Sie sind optisch meistens nicht als solche zu erkennen und können gleichermaßen wie Haus- oder Wildkatzen aussehen. Klarheit liefert nur ein Gentest.

In einer Katzenschutzverordnung beschließt eine Kommune oder ein Landkreis eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang. Wenn Freigänger konsequent kastriert werden, können sie mit Wildkatzen keine Jungtiere mehr hervorbringen und tragen auch nicht zur Vermehrung von verwilderten Hauskatzen bei. Die Kennzeichnung und Registrierung von Freigängern erschweren zudem das illegale Aussetzen von Hauskatzen. Dadurch schützt eine solche Verordnung auch die Europäische Wildkatze vor der Hybridisierung.

Das sechsjährige Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Das Projekt setzen der BUND-Bundesverband, die BUNDjugend und die BUND-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um.


Mehr Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Andrea Mateja
Tel.: 069 677376 43
E-Mail: presse(at)bund-hessen.de
Web: www.bund-hessen.de/presse

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Hessen e.V.

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