Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 25.01.2023
Bundesverwaltungsgericht lehnt den Revisionszulassungsantrag als unbegründet ab
Große Freude beim hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und seinem Ortsverband BUND Hofheim. Der jahrelange Rechtsstreit um den Bebauungsplan Vorderheide II ist nun abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsericht (BVerwG) hat den Antrag der Stadt Hofheim auf Zulassung der Revision abgelehnt. Die Entscheidung des Gerichts hat den Anwalt des BUND am 25.01.2023 erreicht.
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Wir sind sehr froh über die Entscheidung. Die Auseinandersetzung sendet das Signal aus, dass wertvolle und artenreiche Lebensräume geschützt und nicht zerstört werden sollten. Für uns ist wichtig, dass die Kommunen künftig keine Streuobstbestände mehr durch Baugebiete zerstören, sondern sie als kulturhistorische und ökologisch wertvolle Flächen für die Naherholung und das Landschaftsbild aktiv fördern.“
Detlef Backhaus, Vorstand des BUND Ortsverbandes Hofheim und des das Verfahren von Beginn an begleitenden Vereins Lebenswertes Hofheim e.V. richtet den Blick nach vorn: „Der Rechtsstreit ist nach über 11 Jahren vorbei. Nun sollten wir gemeinsam mit der Ausweisung des Vogelschutzgebietes für den Gartenrotschwanz und den Schutz zahlreicher anderer Arten, wie dem Gartenschläfer und zahlreichen Fledermausarten, angehen. Für diesen Weg reichen wir der Stadt Hofheim die Hand.“
Hintergrund
- Das Klageverfahren dauerte über 11 Jahre. Am 31.10.2011 reichte der BUND Hessen seine Normenkontrollklage ein. Am 15.12.2022 lehnte das Bundesverwaltungsgericht den Antrag der Stadt Hofheim nach einer Revision ab. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 15.12.2021 rechtskräftig.
- Das über 11 Hektar große Plangebiet gehört zu den größten und wertvollsten Streuobstgebieten im Main-Taunus-Kreis. In ihm wurden bisher rund 200 Tierarten festgestellt. Dazu gehören die Vogelarten Gartenrotschwanz, der Steinkauz, der Grünspecht oder der Kleinspecht und verschiedene Fledermausarten wie die Bechstein- oder die Zwergfledermaus. Auch der bedrohte Gartenschläfer, ein Verwandter des Siebenschläfers, hat hier seinen Lebensraum.
- Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte festgestellt, dass das Gebiet der Vorderheide II zusammen mit den benachbarten Bauerlöcher Wiesen in Hessen zu den bestgeeignetsten Gebieten für die Vogelart Gartenrotschwanz gehört, und dass Hessen für diese Art nicht ausreichend Vogelschutzgebiete ausgewiesen hat. Nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie und den zu ihr ergangenen Urteilen müssen die bestgeeignetsten Gebiete für Zugvogelarten, zu denen der Gartenrotschwanz gehört, als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden. Zuständig für die Ausweisung ist das Land Hessen, vertreten durch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt.
- Streuobstwiesen wurden 2021 auch auf Bestreben des BUND Hessen von der UNESCO als „Immaterielles Kulturerbe“ anerkannt.
- Informationen zum Streuobst:
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