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Pressemitteilung

BUND-Kommentar zur Fortsetzung des Klageverfahrens B-Plan Vorderheide II

31. März 2022 | Biologische Vielfalt, Streuobstwiesen, Lebensräume

Der Hofheimer Bürgermeister lehnt die Entscheidung seiner Stadtverordneten ab und möchte den Rechtsstreit um den B-Plan Vorderheide II dennoch weiterführen.

Streuobstwiese in der Vorderheide in Hofheim am Taunus Die Streuobstwiesen in der Hofheimer Vorderheide sind ein beliebtes Naherholungsgebiet.  (Foto: Brigitte Kühl)

BUND Hessen sieht Bürgermeister Vogt auf dem Irrweg

Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen, kommentiert die Entscheidung von Bürgermeister Vogt (Hofheim a. Ts.) zur Beanstandung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 25.03.2022, mit dem die Rücknahme der städtischen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht beschlossen wurde:

„Der Bürgermeister ist auf dem Irrweg. Die Stadt hat hinsichtlich des Vogelschutzgebietes einen eigenen Planungsfehler begangen. Daraus kann man keine Ansprüche an das Land Hessen ableiten.“

Der BUND Hessen hat in seiner Stellungnahme zur zweiten Offenlage des Bebauungsplans vom 09.06.2015 ausführlich erläutert, warum das Gebiet Vorderheide und Bauerlöcher Wiesen ein faktisches Vogelschutzgebiet für den Gartenrotschwanz ist. Die Argumentation des BUND hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel in seinem Urteil bestätigt. Die Stadt hatte die Auffassung des BUND hingegen bei der Entscheidung über den B-Plan verworfen und den B-Plan erneut beschlossen. Damit ist die These, die Verantwortung für die fehlende Ausweisung des Vogelschutzgebietes läge allein beim Land Hessen, nicht haltbar. Vielmehr hat die Stadt in voller Kenntnis der Situation entschieden und damit einen Planungsfehler gemacht. Der Sachverhalt ist ausführlich im städtischen Abwägungsprotokoll über die eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Offenlage des B-Plans enthalten. 

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
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