Frankfurt am Main, BUND-Kommentar vom 20.07.2023
„Unsinnige Forderungen der FDP!“
Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen), kommentiert die heutige Forderung der FDP im Hessischen Landtag nach einer „Wolfswende“ in der Politik der Landesregierung:
„Die FDP erhebt unsinnige Forderungen! Die Möglichkeit zum geforderten rechtssicheren Abschuss besteht bereits seit Jahren. Gerade das von der jagd- und umweltpolitischen Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag angeführte Beispiel der Wolfsverordnung im Land Niedersachsen belegt, dass die Möglichkeit für Einzelabschüsse von „Problemwölfen“ sich nicht ändert. Nur der Herdenschutz entscheidet über die Zahl der Nutztierrisse. Dies belegt aktuell wieder die Situation in der Schweiz, wo die Zahl der Wölfe zugenommen, die Zahl der Risse aber selbst in den Kantonen mit der höchsten Wolfszahl abgenommen hat.“
Weitere Informationen
- Rechtslage zum Abschuss von Wölfen ist im „Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen“ dargestellt, denn die Umweltministerkonferenz 2021 beschlossen hat.
- Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag bestreitet, dass Bundesländer die Rechtslage überhaupt verändern können
- Bericht zum Erfolg des Herdenschutzes in der Schweiz
- Themenseite zum Herdenschutz
- Artenporträt des Wolfs
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