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Pressemitteilung

BUND Hessen: Neue Naturschutzuntersuchung schließt erhebliche Beeinträchtigungen durch Logistikhalle in Echzell nicht aus

17. November 2023 | Flächenschutz

Der BUND Hessen kritisiert weiterhin die geänderte Baugenehmigung für die Amazon-Halle in Echzell, da erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets zu befürchten sind.

BUND Hessen hält an seiner Kritik an der jüngst geänderten Baugenehmigung für die AMAZON-Halle in Echzell weiter fest. Auch die neue Naturschutzuntersuchung erachtet er für ungeeignet:. „In der Stellungnahme des BUND Hessen zur Verteidigung des Baustopps sind“, so der Kreisvorsitzende des BUND Wetterau, Dr. Werner Neumann, „eine Reihe von Mängeln aufgelistet, die nach wie vor eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets begründen. An der Situation gegenüber dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom Mai 2021 hat sich nichts Grundsätzliches geändert, so dass wir weiterhin von der Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung ausgehen.“

Hintergrund: Nach Protesten des Landesverbandes Hessen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und der Hess. Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) hatte der Wetteraukreis am 27. Mai 2020 eine Baugenehmigung für die Logistikhalle in Echzell erteilt. Der BUND Hessen erreichte gerichtlich am 19. November 2020 einen Baustopp, der vom Verwaltungsgericht Giessen am 8. Februar 2021 aufgehoben wurde. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte hingegen am 12. Mai 2021 den Baustopp. Entscheidend war dabei, dass die von der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises zugunsten des Investors erstellte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nicht auf aktuellen und verlässlichen Untersuchungen beruhte.

Zwischenzeitlich hat nun der Investor eine neue FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vorgelegt. Darin wird geprüft, ob und inwieweit der Bau und Betrieb der 8.500 qm großen und 14 m hohen Halle Vögel und andere Lebewesen in direkt benachbarten FFH- und Vogelschutzgebieten erheblich beeinträchtigen kann. Das neue Gutachten kommt zum Schluss, dass dem nicht so sei. Durch Ergänzungsbescheid vom 11.10.2023 hat sich der Wetteraukreis dieser Schlussfolgerung weitestgehend angeschlossen.  Der Investor betreibt nun ein sog. Abänderungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen, um den Baustopp aufheben zu lassen. Diesem Antrag stellt sich der BUND Hessen mit seiner Stellungnahme vom 10.11.2023 entgegen.

Wie auch schon zuvor fehlen nach Auffassung des BUND Hessen aktuelle Datengrundlagen über das Vorkommen und Verhalten der Brut- und Rastvögel in dem Gebiet, obwohl etwa ein neuer Bericht aus dem Jahr 2022 mit entsprechend aktuellen Daten beim Hessischen Landesamt für Umwelt (HLNUG) vorliegen dürfte. Unklar ist dem BUND auch,wie Daten erhoben wurden, insbesondere etwa für das Frühjahr 2021. Denn die Erlaubnis zur Begehung der Schutzgebiete für Datenerhebungen wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt erst im November 2021 erteilt.

Aus dem vorgelegten Gutachten lässt sich auch erkennen, wie gravierend die Auswirkungen durch den Bau der Halle und dessen Kulisse schon jetzt sind. So kommt etwa die Bekassine im Wirkraum nicht mehr vor. Oder Kraniche, die sich in dem Raum, in dem mit dem Bau der Halle begonnen wurde, sich vorgesammelt haben, sind ebenfalls kaum noch und bei weitem nicht mehr in der Häufigkeit und Dichte anzutreffen.

Schließlich scheinen auch einige Wirkfaktoren des zukünftigen Betriebs unter den Tisch gefallen zu sein. So wird unter anderem das Kollisionsrisiko für Großvögel, das durch die betriebsbedingte Verkehrszunahme deutlich zunehmen dürfte, nicht betrachtet. J Die für einige Arten besonders bedeutsame „Kulissenwirkung“ der Halle, die sich bei Vollendung des Bauwerkes und vorgesehener Anpflanzung von Bäumen zur „Eingrünung“ weiter verstärken und damit das Schutzgebiet entwerten wird, wird als unbedeutend abgetan. Letzteres erstaunt besonders, weil der Kreis erst vor einigen Jahren  die Fällung zuvor dort stehender Pappeln zum Schutz von Wiesenvögel im Vogelschutzgebiet angeordnet oder jedenfalls genehmigt hat.

Angesichts dieser und einer Reihe weiterer benannter sachlicher Kritikpunkte ist der BUND Hessen der Überzeugung, dass dem Bau der Halle unüberwindbare rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Er ist zuversichtlich, dass auch die Gerichte zu dieser Erkenntnis gelangen werden.

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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Geleitsstraße 14
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