Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 24. November 2020
Der Antrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Hessen (BUND Hessen) auf Baustopp für die Logistikhalle für Amazon in Echzell (Wetterau) wurde noch am Tag der Einreichung, dem 19. November 2020 vom Verwaltungsgericht Gießen positiv beschieden.
Das Gericht stellte fest, dass der Antrag des BUND „nicht offensichtlich unbegründet erscheine und es zu besorgen sei, dass auf der Baustelle vollendete Tatsachen geschaffen würden“. Das Verwaltungsgericht Gießen hält daher zunächst eine umfassende Prüfung der Behördenakten erforderlich. Bis zu einer weiteren Entscheidung über den Widerspruch des BUND gegen die Baugenehmigung gilt daher ein Baustopp.
Wenn der Investor darauf hinweist, die 8.500 Quadratmeter große und 14 Meter hohe Halle stünde außerhalb des Vogelschutzgebietes und des FFH-Gebietes, mag das richtig sein. „Entscheidend ist hingegen, ob und inwieweit eine solch große Halle allein durch Nähe und Größe nachteilige Auswirkungen von außen auf die Vogelwelt in den Schutzgebieten hat. Eine solche hohe Halle hat Kulissenwirkungen für die Vogelwelt. Daher können vor ihr aus erhebliche Störungen auf die geschützte Vogelwelt im benachbarten Gebiet ausgehen“, stellte BUND Landesvorstandsmitglied Dr. Werner Neumann fest. Trotz einer ausführlichen Ausarbeitung der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) sowie Hinweisen des BUND seien diese Fragen nicht ausreichend in der Baugenehmigung des Wetteraukreises geprüft worden.
Das Verwaltungsgericht hat nun Zweifel geäußert, ob die Baugenehmigung rechtmäßig sei, da Anhaltspunkte vorliegen, dass eine umfassende Prüfung artenschutzrechtliche Belange nicht erfolgt sei.
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Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand | Tel. 0172 66 73 815 - Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. November 2020
- Das Bild darf im Rahmen der Berichterstattung unter Nennung des Bildautors frei verwendet werden. (Bildautor: © Werner Neumann)
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