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Pressemitteilung

Die Zeit der faulen Kompromisse muss aufhören – BUND fordert klare Beschlüsse für eine umweltverträgliche Abfallentsorgung bei der Kaligewinnung

17. März 2016 | Werraversalzung, Flüsse & Gewässer, Chemie

Die Bundesländer im Einzugsgebiet von Werra und Weser wollen am 18.03.2016 einen „Bewirtschaftungsplan Salz 2015-2021” beschließen.

K+S stoppen! (Foto und Grafik: Niko Martin) K+S stoppen! (Foto und Grafik: Niko Martin)

Im Vorfeld der Beschlussfassung über den „Bewirtschaftungsplan Salz 2015-2021” am 18.03.2016 fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) von den Bundesländern entlang von Werra und Weser klare Beschlüsse für eine umweltverträgliche Abfallentsorgung. Jörg Nitsch, stellvertretender Bundesvorsitzender des BUND: „Die Zeit der faulen Kompromisse muss aufhören. Wasser ist das Lebensmittel Nr. 1 und seine Sauberkeit muss Priorität haben.” Der BUND lehnt auch den Antrag einiger Bundesländer zur Streichung des gesetzlichen Schutzwertes für Chloridsalz-Ionen ab. Jörg Nitsch: „Wir brauchen keine Gesetze zum Schutz der Gewässerverschmutzer, sondern zum Schutz der Gewässer.”
 

Die Kernforderungen des BUND lauten:

  • Keine weitere Versenkung salzhaltiger Abwässer! – Der Schutz des Grundwassers duldet keine weiteren Kompromisse.
  • Keine Oberweser-Pipeline! – Die umweltverträgliche Entsorgung der salzhaltigen Abwässer muss vor Ort in der Abbauregion erfolgen.
  • Keine Erweiterung der Salzhalden! – Salzhalden sind Ewigkeitslasten, die über mehr als 1.000 Jahre die Umwelt durch salzhaltiges Abwasser belasten. Die Entsorgung der Rückstände muss unter Tage erfolgen.

Die Bundesländer im Einzugsgebiet von Werra und Weser wollen am 18.03.2016 einen „Bewirtschaftungsplan Salz 2015-2021” beschließen, der langfristige Vorgaben für die Entsorgung der salzhaltigen Abfälle aus der Kaligewinnung durch K+S enthält. Die Entscheidung wurde wegen der politischen Brisanz und der wirtschaftlichen Konsequenz für den Düngemittelhersteller K+S seit Monaten immer wieder verschoben. Den Bewirtschaftungsplan Salz hat die EU-Kommission erzwungen. Sie hatte wegen der unzureichenden Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur Gewässerreinhaltung ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Mit dem „Bewirtschaftungsplan Salz 2015-2021” wollen die Bundesländer schärfere Vorgaben beschließen, um so eine Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwenden. Dem BUND gehen die bisher bekannt gewordenen Inhalte des Bewirtschaftungsplan Salz nicht weit genug, weil sie die Gewässerversalzung immer noch auf einem viel zu hohen Niveau erlauben würden.

Ebenfalls am 18.03.2016 wird der Bundesrat über einen Antrag der Bundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen, den Orientierungswert für das Chloridsalz-Ion aus der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern zu streichen, entscheiden. Dieser Vorstoß ist für den BUND völlig inakzeptabel, weil die Schädlichkeit hoher Salzkonzentrationen im Süßwasser ausreichend belegt ist. Gegen die Streichung des Orientierungswertes hat sich auch der Umweltausschuss des Bundestages ausgesprochen. Er bezeichnet den Vorstoß als nicht sachgerecht, zumal die Bundesländer den Orientierungswert bereits 1997 eingeführt haben.
 

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