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Pressemitteilung

BUND legt Vorschlag für ein Hessisches Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz vor

01. September 2021 | Klimawandel, Energiewende

Im Rahmen einer Anhörung im Hessischen Landtag kritisiert der BUND Hessen den SPD-Entwurf für ein hessisches Klimaschutzgesetz als zu wenig ambitioniert.

Wolken am Himmel Die Pariser Klimaziele können nur eingehalten werden, wenn in Hessen die jährliche Minderungsrate der Treibhausgasemissionen in verfünffacht wird. (Foto: Niko Martin)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 1.9.2021

Im Rahmen einer Anhörung im Hessischen Landtag kritisiert der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen), dass der zur Diskussion gestellte Entwurf der SPD-Fraktion für ein „Gesetz zum Schutz des Menschen und Natur vor dem Klimawandel und seinen Folgen“ den Anforderungen an den Klimaschutz allgemein und in Hessen nicht gerecht wird. 

Für den BUND ist unabdingbar, dass Hessen ein Gesetz mit klaren und ambitionierten Zielen für den Klimaschutz benötigt. Notwendig ist, dass die jährliche Minderungsrate der Treibhausgasemissionen in Hessen verfünffacht wird, damit auch in Hessen das 1,5 Grad Ziel eingehalten werden kann.

Für das Land, die Kommunen und die Unternehmen sowie die Energieverbraucher*innen müssen auf dieser Basis verbindliche Vorgaben, Rechte und Pflichten zur konsequenten Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gesetzlich festgelegt werden.

Dr. Werner Neumann, BUND-Energieexperte: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet den Staat, und damit auch Länder und Kommunen im Sinne der Daseinsvorsorge besonders gegenüber künftigen Generationen zu einem wirksamen Beitrag zum Klimaschutz. Ein hessisches Klimaschutzgesetz muss Ziele vorgeben und insbesondere die Rahmenbedingungen für wirksame Maßnahmen schaffen, damit die Ziele auch erreicht werden.“ 

Der BUND-Vorschlag für ein „Hessisches Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz“ sieht die Verpflichtung vor, dass alle Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele sich an den Grundsätzen einer sparsamen und effizienten Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie sowie an der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Energieversorgung orientieren. Zur Erreichung und Konkretisierung der Klimaschutzziele erstellt die Landesregierung unter umfassender Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen sowie der kommunalen Spitzenverbände einen Klimaplan und legt diesen dem Landtag zur Beschlussfassung vor.

Der Klimaplan muss u.a. Zwischenziele zur Reduktion der Gesamtmenge von Treibhausgasen, zur Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien für den Zeitraum bis zum Jahr 2040 festlegen und dabei Zielsetzungen für die einzelnen Sektoren (Energieerzeugung und -versorgung, private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und Verkehr) unter Berücksichtigung ihres Einspar- und Effizienzpotenzials bestimmen.

Gabriela Terhorst, stellvertretende Landesvorsitzende: „Wir fordern die Landesregierung auf, endlich ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz vorzulegen. Sie darf dazu gern unseren Vorschlag für ein Hessisches Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz als Blaupause nutzen. Klimaschutz muss auf Landes- und auf kommunaler Ebene zur Pflichtaufgabe werden.“

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
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60599 Frankfurt am Main

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