Pressemitteilung vom 7. Mai 2021
Frankfurt am Main. Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) kritisiert die heutige Abstimmung des Bundestages über den Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. „Heute hat der Bundestag eine Chance vertan für Flächenschutz, Umweltschutz und Klimaschutz zu stimmen. Stattdessen gibt die Novelle des Baugesetzbuchs unkontrolliertem Flächenfraß neuen Schwung. Von einer Novelle hätten wir auch eine neue Tendenz erwartet – nämlich den Schutz von Freiflächen vor ungebremster Bebauung. Der Boden ist unser wichtigster Speicher für Kohlenstoff, deshalb ist Bodenschutz auch Klimaschutz. Gerade angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2021 ist für den BUND Hessen die Entscheidung des Bundestags nicht verständlich“, sagt Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen.
Grund für die Kritik ist die Wiedereinführung des Paragraphen 13b in der Novelle des Baugesetzbuches: Er vereinfacht es, an Ortsrändern zu bauen und beschleunigt so nicht nur den Flächenfraß sondern auch die verkehrsfördernde Zersiedelung in den Außenbereichen. Das städtebauliche Ziel der Schonung von Außenbereichen wird so verfehlt, der Natur- und Artenschutz zugleich gefährdet. Der Paragraph wurde bislang auch gerade dort angewendet, wo kein angespannter Wohnungsmarkt besteht. Auch in Hessen sind viele Ortschaften davon betroffen.
Das von der Bundesregierung festgelegte Ziel, bis 2050 den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu bringen, rückt damit in weite Ferne. Nitsch: „Das wäre eine Gelegenheit gewesen, beim Boden- und Klimaschutz endlich in die Umsetzung zu gehen, statt ihn nur auf dem Papier zu betreiben. Gerade nach der Abstimmung des Bundestags erwarten wir ambitionierte Maßnahmen von der Landesregierung, den Flächenverbrauch rasch zu reduzieren und Paragraph 13b nicht die hessischen Böden fressen zu lassen. Die Inanspruchnahme von Flächen in Hessen von 2,63 Hektar pro Tag muss deutlich sinken.“
Der BUND Hessen fordert deshalb, die Festlegung eines Zielwertes beim Flächenverbrauch in Hessen, der sich am Zielwert der Bundesregierung orientiert: Reduktion auf 1 Hektar pro Tag bis 2023 und danach eine schnellstmögliche Reduktion auf Netto-Null, dass die Innenbereichsentwicklung vor der Inanspruchnahme neuer Freiflächen Vorrang hat sowie den Verzicht von Planungen für Logistikzentren auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Hintergrund:
Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen täglichen Anstieg des Flächenverbrauches bis zum Jahr 2030 auf weniger als 30 Hektar zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, es sollen dann netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden.
Der Paragraph 13b des Baugesetzbuches (BauGB) erleichtert das Aufstellen von Bebauungsplänen im Außenbereich. Er war gegen den Protest von Umweltverbänden 2017 eingeführt worden galt bis 31.12.2019 und wurde nun heute wiedereingeführt. Die Regelung gilt bis Ende 2023 voraussichtlich mit Umsetzungsfrist bis 2025.
Mehr Informationen:
- Thesenpapier zum §13b BauGB der Umweltverbände
- Themenseite zum Flächenschutz in Hessen
- Themenseite zur Stadtnatur
- Kontakt:
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen | Tel. 0160 92687471
Pressestelle BUND Hessen
Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de
BUND Landesverband Hessen e.V.
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main