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Pressemitteilung

Bannwald schützen – Raubbau stoppen! BUND legt Klage gegen neuen Hauptbetriebsplan für die Jahre 2019 bis 2021 ein

07. Oktober 2019 | Bannwälder erhalten

Unzufrieden ist der BUND mit der langen Dauer der Gerichtsverfahren. „Opfer” dieser langwierigen Verfahren droht nun erneut der Bannwald zu werden.

Bannwald am Langener Waldsee retten (Grafik und Foto: Niko Martin) Bannwald am Langener Waldsee retten (Grafik und Foto: Niko Martin)  (Foto: Niko Martin)

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat am letzten Freitag, den 04.10.2019, Klage gegen das Regierungspräsidium Darmstadt wegen der Zulassung des „Hauptbetriebsplans 2019 bis 2021“ der Firma Sehring eingelegt. Guido Carl, stellvertretender Vorsitzender des BUND Hessen: „Für uns behält der Schutz des Bannwaldes im Ballungsraum höchste Priorität.“ Die Klage des BUND ist Bestandteil seiner Bemühungen, den bereits 2013 mit einem Planfeststellungsbeschluss genehmigten Abbau von Sand und Kies in der sogenannten „Südosterweiterung des Langener Waldsees“ zu verhindern. Dem Vorhaben würde eine Fläche von 63,7 Hektar Bannwald zum Opfer fallen.

Unzufrieden ist der BUND mit der langen Dauer der Gerichtsverfahren. So wurde die neue Klage nötig, weil das Verwaltungsgericht Darmstadt die Klage gegen den Ende August 2019 abgelaufenen Plan für die Zeit von 2017 bis 2019 und der Verwaltungsgerichtshof die Berufung gegen die Abweisung der Klage gegen den Hauptbetriebsplan 2015 bis 2017 nicht entschieden haben.

„Opfer“ dieser langwierigen Verfahren droht nun erneut der Bannwald zu werden. Mit dem neuen Betriebsplan wurde nämlich zugleich der Sofortvollzug zur Rodung von weiteren 4,5 Hektar Bannwald ausgesprochen. Bis jetzt sind 19,8 Hektar Bannwald gerodet. Das entspricht 31 % der ursprünglich genehmigten Fläche.

Für den BUND muss der Raubbau am Bannwald gestoppt werden. Von Raubbau spricht der BUND, weil die Lagerstätte deutlich weniger ergiebig ist als zum Zeitpunkt der Planfeststellung von der Firma Sehring angegeben wurde und damit eine überproportional große Bannwaldfläche dem Kiesabbau zum Opfer fällt. Statt bis auf eine Geländetiefe von 85 bis 90 Meter kann der nun zum Abbau freigegebene Abschnitt 2b nur bis zu einer Tiefe von 92 Metern über NN ausgebeutet werden. Das sind zwischen zwei und sieben Meter Abbautiefe weniger als beantragt und genehmigt. Da auch in den bereits ausgebeuteten Abbauabschnitten deutlich weniger Sand und Kies gewonnen werden konnte, schreitet der Abbau viel schneller voran als zunächst gedacht. Damit stimmt die 2013 vorgenommene Abwägung zwischen Bannwaldschutz und Rohstoffgewinnung nicht mehr. Der Bannwald wird beseitigt, obwohl die Lagerstätte viel schlechter ist als gedacht.

Zweckgebundene Spenden für die Klagen gegen die Bannwaldzerstörung sammelt der BUND Hessen e. V. unter dem Stichwort „Langener Waldsee“ auf seinem Konto bei der Frankfurter Sparkasse (IBAN: DE46 5005 0201 0000 3698 53; BIC: HELADEF1822).
 

Weitere Informationen

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Anders
Tel.: 069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
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