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Pressemitteilung

Erweiterung des Langener Waldsees: BUND geht in die nächste Instanz

28. Juni 2016 | Bannwälder erhalten

„Der Schutz des Bannwaldes hat für uns weiter Priorität. Die rechtliche Auseinandersetzung ist leider mühsam, doch wir geben nicht auf.”

Stadtwald Langen – Unter den Linden (Foto: Niko Martin) Stadtwald Langen – Unter den Linden (Foto: Niko Martin)  (Foto: Niko Martin)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kämpft weiter um die Rettung des Bannwaldes und hat gestern beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum so genannten „Hauptbetriebsplan“ eingelegt. BUND Sprecher Herwig Winter: „Der Schutz des Bannwaldes hat für uns weiter Priorität. Die rechtliche Auseinandersetzung ist leider mühsam, doch wir geben nicht auf.”

Mit der neuerlichen Klage des BUND ist der Rechtsstreit um die Südosterweiterung des Langener Waldsees um eine Facette reicher. Nachdem der BUND bereits im März diesen Jahres seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss in die zweite Instanz zum Verwaltungsgerichtshof nach Kassel getragen hatte, vollzieht er diesen Schritt nun auch für seine Klage gegen den Hauptbetriebsplan. Diese Klage hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt kürzlich abgewiesen. Wegen der erheblichen rechtlichen Unsicherheiten hatte das Gericht dem BUND aber auch in diesem Fall die Beschwerde gegen seine Entscheidung bei der zweiten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof, zugelassen. Diese Beschwerdezulassung ist ein deutlicher Beleg dafür, dass die rechtliche Auseinandersetzung weiterhin offen ist und die Chancen zur Bannwaldrettung weiterhin gut sind.

Der BUND Hessen will mit seiner Klage den geschützten Bannwald südlich des Langener Waldsees vor der Vernichtung retten. Der Wald war am 15.10.1996 unter anderem zum Schutz gegen den weiteren großflächigen Abbau von Kies und Sand zum „Bannwald-Schutzgebiet” nach dem Hessischen Forstgesetz ausgewiesen worden. Deshalb hatte der BUND gegen den 2013 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur „Südosterweiterung des Langener Waldsees” Klage vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt erhoben. Da die komplizierte Struktur des Bundesberggesetzes viele für den Umwelt- und Naturschutz wichtige Genehmigungsdetails nicht in der Planfeststellung, sondern erst in einem zweiten Verfahren regelt, das mit dem so genannten „Hauptbetriebsplan” endet, muss der BUND seinen Rechtsstreit auch gegen diesen Plan führen.
 

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