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Pressemitteilung

Bannwald-Rettung Langener Waldsee: BUND geht in die nächste Instanz

28. November 2017 | Bannwälder erhalten

Der BUND reagiert damit auf die Ablehnung seines Stoppantrages durch das Verwaltungsgericht Darmstadt, die ihm gestern zugestellt wurde.

Bannwald-Rettung Langener Waldsee: BUND geht in die nächste Instanz (Grafik und Foto: Niko Martin) Bannwald-Rettung Langener Waldsee: BUND geht in die nächste Instanz (Grafik und Foto: Niko Martin)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wird heute zur Rettung des Bannwalds am Langener Waldsee einen Stoppantrag beim Verwaltungsgerichtshof Kassel stellen. Der BUND reagiert damit auf die Ablehnung seines Stoppantrages durch das Verwaltungsgericht Darmstadt, die ihm gestern zugestellt wurde.

Für den BUND erklärte der stellvertretende Geschäftsführer Thomas Norgall: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt ist für uns überraschend, weil es anders als andere Verwaltungsgerichte die Klagemöglichkeit von Naturschutzverbänden gegen bergrechtliche Hauptbetriebspläne grundsätzlich verneint hat.”

„Das Bergrecht erweist sich einmal mehr als kaum durchdringbares Gespinst, in dem Kläger über Jahre hinweg und in mehreren Verfahrensstufen gleichzeitig gegen unterschiedliche Betriebspläne kämpfen müssen, bis ihre Argument überhaupt durch ein Urteil gewürdigt werden”, kritisierte Thomas Norgall vom BUND.

Der BUND wird nun in der höheren Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Kassel erneut vortragen, dass die Rodung des Bannwalds zur Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen, Vögeln und Eidechsen führen wird, ohne dass hierfür ausreichende neue Lebensräume geschaffen wurden. Die hier vom BUND seit Jahren vorgetragenen Argumente sind bisher trotz der langen Laufzeit der Auseinandersetzung noch nie in einer ordentlichen Gerichtsverhandlung diskutiert worden, denn das Verwaltungsgericht hatte, als es kurz vor Weihnachten 2015 über den Planfeststellungsbeschluss urteilte, ausdrücklich festgehalten, dass es den gesamten Artenschutz zum damaligen Zeitpunkt nicht prüfen könne.

Die jetzige Entwicklung bestätigt den BUND in seiner schon damals geäußerten Kritik, am Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt. „Es ist ein nicht akzeptabler Nachteil für die Natur, wenn ein Gericht eine Genehmigung für rechtmäßig erklärt, ohne sich mit den vom Kläger vorgetragenen Artenschutzkonflikten überhaupt zu beschäftigen”, bemängelt Thomas Norgall.
 

Hintergrundinformation

In dem aktuellen Streit geht es um die Rodung einer Teilfläche von 8,1 Hektar Bannwald, bei dem es sich überwiegend um alte Waldbestände mit einem hohen Vorkommen an Fledermäusen handelt. Der BUND hatte am 06.09.2017 Klage gegen den am 31.08.2017 vom Regierungspräsidium Darmstadt erlassenen Hauptbetriebsplan eingelegt. Sein Versuch die Rodung zu verhindern ist nun in der 1. Instanz gescheitert, weshalb er die 2. Instanz anruft.

Der übergeordnet Rechtsstreit betrifft die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Südosterweiterung des Langener Waldsees aus dem Jahr 2013. Diese Klage hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt am 22.12.2015 abgewiesen, wegen grundsätzlich offener Rechtsfragen aber die Berufung in der 2. Instanz ausdrücklich zugelassen. Die nun immer noch offenen Fragen zum Artenschutzrecht wurden damals ausgeklammert.

Von der genehmigten Abbaufläche von 63,8 Hektar wurden bereits 11,7 Hektar gerodet.
 

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