Durch die kommunale Wärmeplanung allein werden keine Verpflichtungen direkt für Bürger*innen festgelegt. Allerdings erfahren sie so z.B., ob ihr Haus an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob eine dezentrale Lösung sinnvoller ist.
(Foto: Lynn Anders / BUND Hessen)
Seit rund zwei Jahren ist das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene in Kraft. In Hessen hat das Wirtschaftsministerium die Umsetzung ohne ersichtlichen Grund über zwei Jahre hinausgezögert. So ist für die Kommunen und die Wärmewende wichtige Zeit verloren gegangen, kritisiert der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen).
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Jede Verzögerung der Umstellung von fossilen Heizungen auf erneuerbare Energie erhöht den Klimaschaden. Wärmewende und Klimaschutz haben scheinbar keine Priorität in der Landesregierung.“
Nach der nun veröffentlichten Verordnung müssen alle hessischen Gemeinden eine Wärmeplanung durchführen. Bisher verpflichtete das Hessische Energiegesetz nur Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohner*innen dazu. Doch jetzt gilt, dass alle Kommunen unter 100.000 Einwohner*innen bis zum 30.6.2028 ihre Wärmeplanung abgeben müssen. Die großen und einige mittelgroße Kommunen haben das Verfahren bereits begonnen und einige wenige schon abgeschlossen, da für sie die Abgabe bis zum 30.6.2026 feststand. Doch viele kleine Kommunen erhielten jetzt erst Gewissheit und geraten nun in Verzug.
Die Verzögerungstaktik des Landes führt dabei nicht nur zu unnötigem Zeitdruck, sondern auch zu höheren Kosten. Denn insbesondere kleinere Kommunen sind oft personell nicht auf diese Aufgabe vorbereitet. Hinzu kommt, dass die finanzielle Unterstützung durch das Land erst jetzt geregelt wurde. Die Förderung von durchschnittlich sieben Euro pro Einwohner wird vom BUND Hessen und auch vom Hessischen Städtetag als zu niedrig bewertet.
Der BUND Hessen betont, dass die Wärmeplanung als gesellschaftlicher Prozess zu verstehen ist. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert die breite Beteiligung von Hauseigentümer*innen, Mieter*innen, Handwerk und Stadtplaner*innen. Das Land sollte daher nicht nur die finanziellen Mittel erhöhen, sondern auch die Beratung durch die Landesenergieagentur intensivieren.
Um die Verzögerungen zumindest teilweise auszugleichen, ruft der BUND Hessen die Kommunen dazu auf, die Wärmeplanung zügig anzugehen. Dazu stellt der Verband umfassende Materialien und Hilfsmittel bereit.
BUND-Material zu Wärmeplanung und -wende:
- BUND-Themenseite „Wärmewende: Bezahlbar und ökologisch“
- BUND-Publikation „Wärmeplanung: Klimafreundlich und bezahlbar“
- BUND-Publikation „Wärmewende und Wärmeplanung“
Hintergrund:
Am 20. Dezember 2023 wurde das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene verkündet. Es verpflichtet alle Kommunen zur Erstellung einer Wärmeplanung: Kommunen über 100.000 Einwohner*innen müssen diese Wärmepläne bis zum 30.6.2026 vorlegen, Kommunen unter 100.000 Einwohner*innen bis zum 30.6.2028. Allerdings galt diese Verpflichtung bislang in Hessen nicht für Kommunen unter 20.000 Einwohner*innen, denn diese waren nach dem Hessischen Energiegesetz vom November 2022 zunächst nicht verpflichtet. Nach der neuesten Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Hessen sind sie es jetzt allerdings doch.
In der Wärmeplanung ist festzulegen, wo Wärmenetze erweitert oder neu gebaut werden und woher die erneuerbare Wärme kommen soll, z. B. Abwärme, Flusswasser, Geothermie, Solarthermie, Biomasse. Solche Pläne sind wesentlich, um die Energiewende im Wärmesektor umzusetzen, denn hier liegt der Anteil erneuerbarer Energien erst bei etwa 20 Prozent.
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