Energiewende ist Klimaschutz.
(Foto: Niko Martin)
Seit fast zwei Jahren gilt das bundesweite Wärmeplanungsgesetz – doch Hessen hat die Umsetzung auf Landesebene bis heute nicht abgeschlossen. Während größere Kommunen oft bereits erste Schritte bei der Wärmeplanung unternommen haben, fehlen vor allem kleineren und mittleren Kommunen klare Vorgaben, um sicher zu agieren. Erst in diesem Frühjahr legte die Landesregierung einen Entwurf für die notwendige Verordnung vor, die wohl erst im Dezember in Kraft tritt. Damit haben vor allem kleinere Kommunen wertvolle Zeit verloren – denn zwei von vier Jahren der vorgesehenen Bearbeitungsfrist sind bereits verstrichen.
Jörg Nitsch, Landesvorsitzender des BUND Hessen: „Mit diesem verzögerten Handeln bremst die Landesregierung ihre eigenen Kommunen aus und blockiert die Umsetzung eines Gesetzes, das nicht nur für große Städte gilt. Anstatt für Planungssicherheit zu sorgen, lässt man gerade die kleinen Kommunen im Stich.“
Finanzierung bleibt hinter dem Bedarf zurück
Eine solide Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein der Energiewende und damit entscheidend für den Klimaschutz. Besonders wichtig ist dabei oft auch die Frage, ob Kommunen eine pauschale finanzielle Unterstützung erhalten oder aufwändige Förderanträge stellen müssen. Der BUND Hessen warnt, dass die geplante Finanzierung durch das Land nicht ausreichen wird. Sie muss vielmehr für eine zielführende Umsetzung deutlich erhöht werden. Zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen stellt pro Kommune rund ein Drittel mehr Mittel zur Verfügung.
BUND Hessen ruft zu sofortigem Handeln auf
Die Kommunen tragen bei der Wärmeplanung eine hohe Verantwortung. Sie müssen u.a. festlegen, in welchen Gebieten künftig Fernwärme aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden muss und wo in der Regel einzelne Wärmepumpen installiert werden sollten. Der BUND Hessen betont daher die Bedeutung einer frühzeitigen Einbindung betroffener Hauseigentümer. „Eine Wärmeplanung muss gut durchdacht und möglichst inklusiv gestaltet sein. Es bleiben nur noch zwei Jahre – auch Kommunen die Bedenken haben, sollten jetzt mit der Arbeit beginnen“, rät Jörg Nitsch.
Der BUND Hessen ruft alle Kommunen auf, unmittelbar nach der Sommerpause Beschlüsse zur Wärmeplanung zu fassen, Ausschreibungen in die Wege zu leiten und vorhandene Unterstützungsangebote zu nutzen – etwa der Landesenergieagentur LEA. Der BUND stellt Kommunen sowie Hauseigentümern umfangreiche Materialien zur Verfügung.
Gefährdete Klimaziele
Der BUND Hessen kritisiert, dass Wirtschafts- und Umweltministerium die Wärmeplanung nicht mit der nötigen Dringlichkeit behandeln, obwohl damit auch eine Wirtschaftsförderung für die in Hessen stark vertretene Branche der Heizungstechnik verbunden ist. Dabei geht es um die Zukunft der Heizungen in Millionen Häusern: Über 80 % aller Heizungen in Hessen laufen noch mit fossilem Heizöl und Erdgas. Zugleich wird so auch die Chance verpasst, jährlich 8 Millionen Tonnen CO2 einzusparen, das entspricht etwa 20 % der gesamten CO2-Emissionen in Hessen.
Die Vernachlässigung der Wärmeplanung ist einer der Gründe, weshalb die Landesregierung ihr eigenes Klimaziel (40 % weniger CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990) nicht erreichen wird.
Hintergrund
Am 20. Dezember 2023 wurde das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene verkündet. Es verpflichtet alle Kommunen zur Erstellung einer Wärmeplanung:
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Frist bis 30. Juni 2028 für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern
Frist bis 30. Juni 2026 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern
Die Länder müssen hierfür konkrete Regelungen zur Umsetzung erlassen. In Hessen ist dies besonders relevant, weil nach dem Hessischen Energiegesetz (Stand Juli 2023) bisher nur Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern verpflichtet sind – dies zwar bereits seit dem 29. November 2023, allerdings gilt das Wärmeplanungsgesetz für alle Kommunen unabhängig ihrer Größe. Eine Anpassung an das Bundesgesetz ist nun seit rund 20 Monaten überfällig.
Im Frühjahr 2024 teilte die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit, man beabsichtige, das Bundesgesetz umzusetzen, müsse aber noch grundsätzliche Fragen klären (Drucksache 21/165). Erst im Mai 2025 legte Hessen einen Entwurf für eine Umsetzungsverordnung vor.
BUND Hessen und Kommunalverbände äußerten in ihren Stellungnahmen deutliche Kritik: Der geplante finanzielle Ausgleich in Hessen – 90.000 bis 110.000 € pro Kommune plus 1,10 € pro Einwohner – reichen nicht aus, um u.a. die wichtige Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Nordrhein-Westfahlenstellt zum Vergleich 165.000 € pro Kommune plus 1,36 € pro Einwohner bereit.
Weiterführendes BUND-Material zu Wärmeplanung und -wende:
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BUND-Publikation „Wärmeplanung: Klimafreundlich und bezahlbar“
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BUND-Publikation „Wärmewende und Wärmeplanung“
BUND-Themenseite „Wärmewende: Bezahlbar und ökologisch“