Pressemitteilung

Vorderheide muss EU-Vogelschutzgebiet werden!

06. November 2026 | Naturschutz, Biologische Vielfalt

BUND Hessen fordert Umweltminister Jung auf, Gerichtsurteile endlich umzusetzen

Gartenrotschwanz-Weibchen Gartenrotschwanz  (Foto: Herwig Winter)

Vor bereits fünf Jahren stellte der Hessische Verwaltungsgerichtshof fest: Das Gebiet „Vorderheide/Bauerlöcher Wiesen“ in Hofheim am Taunus muss als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden und Hessen setzt die EU-Vogelschutzrichtlinie nur unzureichend um. Vor zwei Jahren entschied dann der Europäische Gerichtshof, dass darüber hinaus auch die in Hessen praktizierte Ausweisung der Vogelschutzgebiete mangelhaft ist.

Geschehen ist seither nichts. In einem Offenen Brief fordert der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen), Umweltminister Ingmar Jung (CDU) nun auf, seinen rechtlichen Verpflichtungen endlich nachzukommen.

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Unsere Geduld ist nach Jahren des Abwartens nun am Ende. Minister Jung muss den Vogelschutz in Hessen endlich verbessern. Als letztes Mittel werden wir den Klageweg beschreiten, um die Einhaltung von Recht und Gesetz durchzusetzen.“ 

Das Land Hessen tut unter anderem zu wenig für den Gartenrotschwanz. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel stellte bereits in seinem Urteil vom 15. Dezember 2021 fest: „Das Land Hessen hat für die Art Gartenrotschwanz auch nach seinen eigenen Vorgaben nicht genügend Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Hierin liegt ein Verstoß gegen die aus Art. 4 Abs. 2 Satz 1 VRL resultierende Verpflichtung zur Schutzgebietsausweisung.“ Er beanstandete diese unzureichende Ausweisung und entschied im Zusammenhang mit einem Streit um ein Baugebiet zudem, dass die „Vorderheide/Bauerlöcher Wiesen“ ein sogenanntes faktisches Vogelschutzgebiet ist. Damit ist ein Gebiet gemeint, das die fachlichen Kriterien für ein EU-Vogelschutzgebiet erfüllt, aber bislang nicht offiziell ausgewiesen wurde, obwohl dort schutzbedürftige Vogelarten in ausreichender Zahl vorkommen.

In seinem Fachkonzept zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten hatte Hessen festgelegt, dass mindestens 20 Prozent der Brutpaare noch häufiger Zugvogelarten, wie z. B. der Gartenrotschwanz, durch Schutzgebiete gesichert werden sollen. Tatsächlich schützt das Land jedoch nur 10 bis 15 Prozent der Brutpopulation. Dabei gibt es weitere Naturräume mit hohen Beständen des Gartenrotschwanzes, darunter die „Vorderheide/Bauerlöcher Wiesen“.

Umweltministerium stellt Gebietsstatus wegen Bestandsrückgangs infrage

Trotz dieser eindeutigen Rechtsprechung weigert sich Umweltminister Jung, die „Vorderheide/Bauerlöcher Wiesen“ als Vogelschutzgebiet auszuweisen. In einem Schreiben an die Stadt Hofheim vom 12. Mai 2026 erklärte sein Ministerium mit Blick auf den zwischenzeitlichen Rückgang des Gartenrotschwanzbestands von ursprünglich 23 auf nur noch acht Brutpaare, dass „der Gebietsstatus eines ‚Faktischen Vogelschutzgebiets‘ aus naturschutzfachlicher Sicht derzeit nicht bestätigt werden“ könne. „Folgt man der Argumentation des Ministeriums, kann ein Land seine Verpflichtung zur Ausweisung von Schutzgebieten umgehen, indem es diese so lange hinauszögert, bis die schützenswerten Vogelbestände zurückgegangen sind“, kritisiert Jörg Nitsch. „Diese Auffassung ist rechtlich abwegig und politisch völlig inakzeptabel. Mit ihrer eindeutigen Rechtsprechung wollten die Gerichte gerade verhindern, dass die Politik die Ausweisung von Schutzgebieten durch Aussitzen umgeht. Die Haltung des Ministers ist auch deshalb inakzeptabel, weil die fehlende Ausweisung des Schutzgebiets eine zentrale Ursache für den Bestandsrückgang sein dürfte. Der Minister entzieht sich damit seiner Verantwortung, den Gartenrotschwanz durch die Ausweisung eines Schutzgebiets zu schützen.“

Für den BUND geht es nicht nur um die Ausweisung des Vogelschutzgebiets „Vorderheide/Bauerlöcher Wiesen“. Der Verband fordert außerdem, die noch ungeschützten fünf bis zehn Prozent der Brutpopulation des Gartenrotschwanzes durch bestehende oder zusätzliche Vogelschutzgebiete zu sichern.

BUND Hessen fordert Umsetzung des EuGH Urteils

Darüber hinaus will der BUND erreichen, dass Hessen endlich das Urteil des EuGH vom 12. September 2024 umsetzt. Das Urteil beendet die bisherige Praxis, den Vogelschutz innerhalb einzelner Vogelschutzgebiete auf wenige Arten zu beschränken. Seine Umsetzung würde den Schutz zahlreicher Vogelarten auf großen Flächen verbessern und wäre daher ein wichtiger Schritt für den Naturschutz.

„Kommt eine Vogelart wie der Gartenrotschwanz, für die grundsätzlich Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden müssen, in einem bestehenden Vogelschutzgebiet vor, darf sie nicht länger von den besonderen Schutzbestimmungen dieses Gebiets ausgeschlossen werden. Vielmehr müssen die zuständigen Behörden ihre Bestände überwachen und erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen“, erklärt Jörg Nitsch.

 

Weitere Informationen:

  • Offener Brief des BUND an Minister Jung vom 03.11.2026
  • Schreiben des HMLU an die Stadt Hofheim vom 12.05.2026
  • Rechtsprechung zum faktischen Vogelschutzgebiet – VGH Kassel-Urteil vom 15.12.2021 (3 C 2327/16.N):
    • „Das Land Hessen hat für die Art Gartenrotschwanz auch nach seinen eigenen Vorgaben nicht genügend Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Hierin liegt ein Verstoß gegen die aus Art. 4 Abs. 2 Satz 1 VRL resultierende Verpflichtung zur Schutzgebietsausweisung.“ (Rdnr. 63)
    • „Kommt ein Mitgliedstaat seiner Verpflichtung zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten nicht nach, erfahren solche Gebiete daher als sogenannte faktische Vogelschutzgebiete bis zu ihrer ordnungsgemäßen Unterschutzstellung den strengen Schutz des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL (BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 – 4 CN 3/13 –, juris Rdnr. 16, 17; EuGH, Urteil vom 13.12.2007 – C-418/04 –, juris Rdnr. 84; Urteil vom 07.12.2000 – C-374/98 –, juris Rdnr. 47).“ (Rdnr. 58)

 

 

Pressestelle BUND Hessen

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