Pressemitteilung

Wolf: Beschwerde gegen Ablehnung des Eilantrags eingelegt

13. August 2026 | Wolf

Gericht erlaubt weiterhin Abschuss von Wolfswelpen in Hessen. BUND Hessen und GzSdW legen Beschwerde gegen Ablehnung ihres Eilantrags ein.

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) haben Beschwerde gegen die am 10. August vom Verwaltungsgericht Kassel ausgesprochene Ablehnung ihres Eilantrags eingelegt. Ziel ist, den Abschuss von Wolfswelpen bis zur abschließenden Klärung in der Hauptsache zu stoppen.

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass das Gericht seine Entscheidung maßgeblich mit dem bundesweit günstigen Erhaltungszustand des Wolfs begründet, ohne die konkrete Situation in Hessen angemessen zu berücksichtigen.

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Weidetierhaltung und Wölfe haben beide ein Existenzrecht. Wenn wir den Wolf jedoch weiter dezimieren, machen wir deutlich: Wo Interessen kollidieren, soll der Wolf lieber wieder verschwinden. So sieht moderner Artenschutz jedoch definitiv nicht aus.“

 {Anm. 14.08.2026: Der hessischen Verwaltungsgerichtshof hat am 13.08.2026 entschieden, dass der Abschuss von Wolfswelpen im Lahn-Dill-Kreis erneut gestoppt werden muss.}

 

Weitere Informationen:

 

Pressestelle BUND Hessen

Andrea Mateja
Tel.: 069 677376 43
E-Mail: presse(at)bund-hessen.de
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