Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) haben Beschwerde gegen die am 10. August vom Verwaltungsgericht Kassel ausgesprochene Ablehnung ihres Eilantrags eingelegt. Ziel ist, den Abschuss von Wolfswelpen bis zur abschließenden Klärung in der Hauptsache zu stoppen.
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass das Gericht seine Entscheidung maßgeblich mit dem bundesweit günstigen Erhaltungszustand des Wolfs begründet, ohne die konkrete Situation in Hessen angemessen zu berücksichtigen.
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Weidetierhaltung und Wölfe haben beide ein Existenzrecht. Wenn wir den Wolf jedoch weiter dezimieren, machen wir deutlich: Wo Interessen kollidieren, soll der Wolf lieber wieder verschwinden. So sieht moderner Artenschutz jedoch definitiv nicht aus.“
{Anm. 14.08.2026: Der hessischen Verwaltungsgerichtshof hat am 13.08.2026 entschieden, dass der Abschuss von Wolfswelpen im Lahn-Dill-Kreis erneut gestoppt werden muss.}
Weitere Informationen:
- 11.08.2026 – Wolfsmanagementplan: Abschuss von Wolfswelpen in Hessen weiter erlaubt – BUND Hessen und die GzSdW prüfen gerichtliche Schritte
- 07.07.2026 – BUND Hessen und die GzSdW klagen gegen die Wolfsmanagementplanung in Hessen
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