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Pressemitteilung

Vorderheide II – Stadt Hofheim verschärft die Auseinandersetzung – BUND stellt Stoppantrag gegen die Beseitigung der Obstbäume

19. September 2017 | Naturschutz, Biologische Vielfalt, Flächenschutz

„Wir hätten uns eine Gerichtsentscheidung in diesem Sommer gewünscht, doch steckt das Verfahren fest, weil die Stadt Hofheim sich nicht äußert.”

Rettet die Vorderheide (Logo) Rettet die Vorderheide (Logo)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat gestern einen sogenannten „Stoppantrag” beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragt, um die drohende Rodung alter Obstbäume im Bereich der Vorderheide abzuwenden. BUND Vorstandssprecher Guido Carl bedauerte die Entwicklung: „Wir hätten uns eine Gerichtsentscheidung in diesem Sommer gewünscht, doch steckt das Verfahren fest, weil die Stadt Hofheim sich nicht äußert.”

Der Eilantrag wurde nötig, weil die Stadt Hofheim Ende August angekündigt hat, dass sie die Rodung der Obstbäume nach dem 01.10.2017 auch vor einer Entscheidung des Gerichts durchführen will. Diese Rodung will der BUND mit seinem Stoppantrag verhindern.

Unverständlich ist für den BUND, dass die Stadt Hofheim sich im Gerichtsverfahren seit Monaten nicht zur Sache äußert. Der BUND hatte seine Klage gegen den Bebauungsplan „Vorderheide II” am 08.05.2017 begründet und seine Begründung am 26.05.2017 ergänzt. Am 20.07.2017 teilte der Rechtsanwalt der Stadt Hofheim dann dem Gericht mit, dass er auf die Klagebegründung des BUND frühestens am 30.09.2017 reagieren wird. Diese Vorgehensweise war nicht absehbar, denn es wäre für beide Parteien, also den BUND als Kläger und die Stadt Hofheim als Beklagte, sinnvoll gewesen, wenn die Gerichtsentscheidung noch in diesem Sommerhalbjahr, also vor der am 01. Oktober beginnenden Rodungsperiode gefallen wäre. Da die Argumente in der Auseinandersetzung bereits mehrfach ausgetauscht wurden, ist der BUND über die erneute Verzögerung recht verwundert.

Der Bebauungsplan „Vorderheide II” umfasst eine Fläche von 11,3 Hektar, was etwa der Fläche von 15 Fußballfeldern entspricht. Seine Realisierung würde einen der ökologisch wertvollsten Streuobstbestände Hessens zerstören, in dem bisher rund 200 Tierarten festgestellt wurden, von denen 13 Arten landesweit bedroht sind. Hier leben zahlreiche Vogelarten, wie der Steinkauz oder der Gartenrotschwanz, und Fledermäuse, wie die Zwerg- oder die Bechsteinfledermaus. Der BUND hat seit dem Planungsbeginn auf die ökologische Bedeutung der Vorderheide hingewiesen und sich an allen Planungsschritten umfangreich beteiligt. Er hat dabei immer wieder deutlich gemacht, dass es in Hofheim mit der Realisierung des ca. 28 Hektar großen Baugebietes „Marxheim II” eine deutlich bessere Möglichkeit zur Deckung des Wohnbedarfs gibt.
 

Zeittafel

  • 2004: Gutachten zur Tier- und Pflanzenwelt im Auftrag der Stadt Hofheim
  • 2008: offizieller Planungsbeginn: Stadt Hofheim fasst den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan
  • 2010: Offenlage und Bürgerbeteiligung der Planung
  • März 2011: 2. Offenlage und Bürgerbeteiligung der Planung zur Beseitigung von Planungsmängeln im Naturschutz
  • Oktober 2011: 1. Beschluss des B-Plans; „Öffentliche Bekanntmachung“ des Bebauungsplans und Klage des BUND
  • November 2011: 1. Stoppantrag des BUND gegen die Rodung; die Obstbäume bleiben stehen
  • April 2012: Stadt Hofheim beantragt ein Ruhen des Gerichtsverfahrens; neue Naturschutzgutachten werden vergeben und bestätigen die vom BUND vorgetragen Planungsmängel
  • Mai 2015: 3. Offenlage und Bürgerbeteiligung der Planung
  • Dezember 2015: 2. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung des Bebauungsplans ohne Behebung der Rechtsfehler
  • Juni 2016: Stadt Hofheim beantragt die Wiederaufnahme des Klageverfahrens
  • Mai 2017: BUND begründet Rechtswidrigkeit der geänderten Planung
  • Juli 2017: Stadt Hofheim lässt mitteilen, dass die Klageerwiderung nicht vor Ende September 2017 erfolgen wird
  • August 2017: Stadt Hofheim kündigt Rodungsbeginn ab Oktober 2017 an
  • September 2017: 2. Stoppantrag des BUND zur Verhinderung der Rodung
     

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