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Pressemitteilung

Vorderheide – Die Stadt wird mit ihrer Planung vor Gericht scheitern

13. Oktober 2016 | Lebensräume, Naturschutz

An die Stadt Hofheim richtete der BUND schwere Vorwürfe: Die Bebauung der Vorderheide sei eine Fehlplanung.

Rettet die Vorderheide Rettet die Vorderheide

Bei der gestrigen Mitgliederversammlung des Verein Lebenswertes Hofheim e.V. zog Thomas Norgall, der Naturschutzreferent des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), eine positive Zwischenbilanz zur Rettung der Streuobstwiesen im Baugebiet „Vorderheide II”: „Mit unserer 2011 eingelegten Klage haben wir die Zerstörung des ökologisch wertvollen Streuobstgebietes seit fünf Jahren verhindert und wir werden diesen artenreichen Naherholungsraum auf Dauer erhalten.” Der BUND rechnet mit einer Entscheidung des Rechtsstreits im nächsten Jahr.

An die Stadt Hofheim richtete der BUND schwere Vorwürfe: Die Bebauung der Vorderheide sei eine Fehlplanung. Hätte man sich vor Jahren zur Bebauung der Ackerflächen südlich von Hofheim-Marxheim statt zur Bebauung des Streuobstgebietes „Vorderheide” entschieden, wäre die Planung vermutlich längst realisiert. Die Fläche bei Marxheim ist mit 27 Hektar auch mehr als doppelt so groß wie die Fläche des B-Plans „Vorderheide II”, die ca. 11 Hektar umfasst.

Die langwierige Planungsgeschichte des Bebauungsplanes „Vorderheide II” bezeichnete der BUND als abschreckendes Beispiel. Die Probleme wurden jahrelang unterschätzt, ignoriert und bestritten, aber niemals gelöst. Deutlich wurde dies, als die Stadt nach der Klage des BUND auf die Umsetzung des Bebauungsplanes verzichtete und stattdessen neue umfangreiche Bestandsaufnahmen in Auftrag gab. Thomas Norgall vom BUND: „Die ökologischen Probleme wurden jahrelang geleugnet und ignoriert.“ Auch jetzt sind sie noch nicht gelöst. So fehle es weiter an einem Konzept, wie die großen alten Obstbäume verpflanzt werden können. Der BUND-Vertreter kündigte an, dass man sich für die Rückumsiedlung der Zauneidechsen einsetzen werde, wenn der Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Bebauungsplan Vorderheide im nächsten Jahr aufhebt.

Als „Todesstoß” für die Planung bewertete der BUND die rechtswidrige Aufnahme des Streuobstgebietes in den Flächennutzungsplan. „Hier wurden in der entscheidenden Sitzung am 18.02.2009 alle fachlichen Erfordernisse und vor allem die klare Ablehnung der zuständigen Planungsbehörde mit einer unzulässigen politischen Entscheidung beiseitegeschoben. Bereits dieser Fehler ist nicht heilbar”, erläuterte Thomas Norgall vom BUND Hessen.
 

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