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Pressemitteilung

BUND fordert Ersatzpflanzungen für die Baumfällungen in der Vorderheide

08. September 2015 | Lebensräume, Naturschutz

BUND befürchtet Beginn der schrittweisen Entwertung der ökologisch wertvollen Vorderheide (Hofheim/Taunus), deren Zerstörung bisher erfolgreich verhindert wurde.

Rettet die Vorderheide (Logo)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert für die Baumfällungen in der Vorderheide Ersatzpflanzungen. „Wenn die Rodung der Bäume nicht genehmigt war, dann ist das der zwingende nächste Schritt, um den Schaden zu begrenzen”, begründet der BUND Vorstandsmitglied Herwig Winter die Forderung.

Hintergrund der BUND Forderung ist die Beseitigung von Obstbäumen im ökologisch wertvollen Gebiet „Vorderheide” am Stadtrand von Hofheim. Nach den verschiedenen Pressebereichten steht nun offenbar fest, dass die Beseitigung der Bäume nicht genehmigt war und dass die Stadt als Eigentürmerin der Fläche über die Baumrodungen vorher nicht informiert war. Auf den beschädigten Grundstücken und unmittelbar angrenzend wurden in den letzten Jahren im Auftrag der Stadt Hofheim Zauneidechsen sowie Brutreviere der Vogelarten Goldammer und Klappergrasmücke festgestellt.

Ohne eine Ersatzpflanzung befürchtet der BUND den Beginn der schrittweisen Entwertung der ökologisch wertvollen Vorderheide, deren Zerstörung er zusammen mit dem Verein „Lebenswertes Hofheim” bisher erfolgreich verhindert hat.

Rechtsgrundlage der BUND-Forderung ist § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG, in dem die Naturschutzbehörden angehalten werden Maßnahmen zur Wiederherstellung des alten Zustandes herbeizuführen. Die gesetzliche Bestimmung gilt insbesondere auch dort, wo die Umwandlung der freien Landschaft in ein Baugebiet geplant wird. Würde das Naturschutzgesetz nämlich bereits einen Rabatt für geplante Zerstörungen geben, dann würde jeder, der in die Natur eingreifen will, sich diesen Rabatt zu Nutze machen und in der Praxis würde das Naturschutzgesetz dann keinen Schutz der Natur mehr gewährleisten.
 

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