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Pressemitteilung

Verpressungserlaubnis für K+S „Ein fauler Kompromiss zu Lasten der Umwelt” – BUND setzt Klagewege fort

10. Februar 2017 | Werraversalzung, Flüsse & Gewässer, Chemie

„Von einer grünen Umweltministerin hätten wir die Durchsetzung des Umweltrechts und keinen faulen Kompromiss zu Lasten der Umwelt erwartet.”

K+S Stop: Mit Paragraphenzeichen (Grafik: Niko Martin) K+S Stop: Mit Paragraphenzeichen (Grafik: Niko Martin)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wird seinen Kampf gegen die Verpressung salzhaltiger Abwässer in den Boden durch das Unternehmen K+S fortsetzen. Der BUND geht deshalb auch juristisch gegen die vom Regierungspräsidium Kassel erteilte Erlaubnis vom 23.12.2016 vor. Jörg Nitsch, stellvertretender Bundesvorsitzender des BUND: „Von einer grünen Umweltministerin hätten wir die Durchsetzung des Umweltrechts und keinen faulen Kompromiss zu Lasten der Umwelt erwartet.” Der BUND bezweifelt, dass die Verpressung 2021 tatsächlich eingestellt wird. „Da die Hessische Landeregierung ihre alte Zusage, dass die Verpressung Ende 2015 eingestellt wird, nicht eingehalten hat, glauben wir auch das neue Versprechen nicht mehr”, begründet Jörg Nitsch die Zweifel des BUND.

Der BUND bemängelt insbesondere, dass Umweltministerin Priska Hinz das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen ließ, und dass sie im Hinblick auf den Grundwasserschutz wortbrüchig wurde, obwohl bereits große Schäden am Grundwasser eingetreten sind.
 

Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung, keine Umweltverträglichkeitsprüfung

Es ist völlig inakzeptabel, dass das Genehmigungsverfahren zur Verpressung mehrerer Millionen Kubikmeter Salzabwasser in den Boden wiederum ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, und dass die Erlaubnis ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wurde”, kritisiert Jörg Nitsch vom BUND. Die Gefahren für das Grundwasser erstrecken sich in Osthessen und Thüringen auf einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratkilometern. Entscheidungen von solcher Tragweite dürfen nicht heimlich hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Der BUND sieht seine Kritik durch die thüringische Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) bestärkt, die sich öffentlich darüber beschwert hat, dass sogar ihre zuständige Fachbehörde „nur unzureichend” in das Verfahren eingebunden wurde.
 

Wortbruch der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz

Wortbrüchig wurde die Hessische Umweltministerin Priska Hinz, weil die Erlaubnis zur weiteren Verpressung erfolgte, obwohl die Gefahr einer weiteren Verschmutzung des Grund- und Trinkwassers durch das verwendete dreidimensionale Grundwassermodell, kurz 3D-Modell, nicht ausgeräumt werden konnte. Doch genau diese Versagung der Erlaubnis hatte die Ministerin in ihrer Pressemitteilung vom 29.09.2014 zugesagt als sie erklärte: „Voraussetzung hierfür ist die Unbedenklichkeit der Einleitung für Grund- und Trinkwasser. K+S muss dies nachweisen (unter anderem durch ein 3D-Modell).”
 

Fehlender Unbedenklichkeitsnachweis – 3D-Modell weiter mangelhaft

Im Erlaubnisbescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 23.12.2016 wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ergebnisse des 3D-Modells weiterhin mit großen Unsicherheiten behaftet sind. Wörtlich heißt es:
„Eine Entscheidung über die Zulassung der Versenkung allein aufgrund der mittels des Modells prognostizierten ... Modellergebnisse ist ... aufgrund der verbleibenden Modellunsicherheiten ... nicht möglich.”

Damit wurde die Zusage von Ministerin Priska Hinz, dass „Voraussetzung” für eine weitere Genehmigung der Verpressung der Nachweis ihrer Unbedenklichkeit ist, gebrochen. Die fortbestehenden Unsicherheiten betreffen die Kernfrage der letzten Jahre, ob und welche Trinkwasserbrunnen versalzen können. Vom RP Kassel wird eine Versalzung infolge der Verpressung „für die Brunnen Ulstertal und Meiselsgraben” nicht ausgeschlossen.

Ausdrücklich wird im Bescheid festgehalten, dass die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) der Genehmigungsfähigkeit widersprach und bis zuletzt Nachbesserungen am Modell forderte. Die ebenfalls kritische Haltung der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie (HLNUG) zur Qualität des Modells ist dem Bescheid nicht zu entnehmen. Die von den Fachbehörden in Hessen und Thüringen gegen die weitere Verpressung geäußerten Bedenken wurden durch das 3D-Modell nicht ausgeräumt.
 

Entscheidung unter Druck: „Kunstgriff“ der Genehmigungsbehörde

Da die Unbedenklichkeit der Verpressung mit dem 3D-Modell nicht aufgezeigt werden konnte, wurde es in der Genehmigung kurzerhand zu einem „Hilfsmittel bei der Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen der Salzabwasserversenkung” degradiert, das die „Auswertung der Messdaten des Grundwassermonitorings nicht ersetzt”. Im Klartext: Überall dort, wo die in die Zukunft gerichteten Prognoseergebnisse des 3D-Modells Probleme bereiten, wurden Rückschlüsse aus Messdaten des Grundwassermonitorings interpretiert, die in der Vergangenheit gewonnen wurden.
 

Verpressung gefährdet das Grund- und Trinkwasser

Für den BUND belegt die Diskussion der letzten Jahre, dass die Verpressung des Salzwassers zu einer weiteren Belastung des Grundwassers führt, und dass die Versalzung weiterer Trinkwasserquellen nur eine Frage der Zeit ist. Unstrittig und im jüngsten Erlaubnisbescheid bestätigt ist, dass das in den Untergrund verpresste Salzwasser dort nicht schadlos verbleibt, sondern wieder aufsteigt. Das von K+S verpresste hoch konzentrierte Salzabwasser drückt zunächst das von Natur aus salzhaltige tiefere Grundwasser, so genanntes „Formationswasser”, nach oben und steigt in dessen Folge dann selbst auf. Der Prozess setzt sich auch nach dem Ende der Verpressung fort, bis ein Druckausgleich eingetreten ist. Wo genau der Aufstieg des Salzwassers erfolgt ist ebenso unklar, wie die Geschwindigkeit des Aufstiegs. Damit bleibt unklar, ob und welches Trinkwassergewinnungsgebiet betroffen sein kann. Das 3D-Modell hat hierzu keine Klarheit aufgezeigt und konnte schon gar keinen Unbedenklichkeitsnachweis liefern. Die These der Genehmigungsbehörde, dass man eine weitere Verpressung erlauben könne, weil der bisher schon angerichtete Schaden so groß sei, dass es auf die Zusatzbelastung nicht mehr ankomme, ist nach Meinung des BUND umweltrechtlich und umweltpolitisch nicht haltbar.
 

Das 3D-Modell: Vom Hoffnungsträger zum Täuschungsmanöver

Da K+S nun schon seit zehn Jahren erfolglos versucht, die Unbedenklichkeit der Verpressung mir einem 3D-Modell nachzuweisen, stellt sich die Frage, ob dieser Nachweis jemals geführt werden kann. Für den BUND hat sich das „3D-Modell” vom Hoffnungsträger zum Täuschungsmanöver gewandelt. Immer wenn es Ernst wurde, hat das Regierungspräsidium Kassel mit Rückendeckung der Landesregierung eine neue Erlaubnis erteilt. Erstmals hatte die Genehmigungsbehörde die Erstellung des „3D-Modells“ im Erlaubnisbescheid vom 20.11.2006 gefordert. Im Bescheid vom 30.11.2011 wurde dann verlangt, dass ein prognosefähiges Modell bis „spätestens zum 31.12.2013” vorliege. Obwohl es dann Ende 2013 auch nicht vorlag, hatte dies keine Folgen und die Verpressung ging ohne Einschränkung weiter. Ende 2015 lief die Erlaubnis vom 30.11.2011 aus, doch es gab immer noch kein belastbares 3D-Modell. Dennoch wurde eine neue, einjährige Erlaubnis erteilt, damit das Unternehmen in diesem Jahr ein belastbares 3D-Modell entwickeln könne. Ende 2016 war das 3D-Modell jedoch immer noch nicht belastbar. Doch trotz der gegenteiligen Zusage der grünen Umweltministerin Priska Hinz wurde am 23.12.2016 eine neue, fünfjährige Erlaubnis erteilt. Doch die unendliche Geschichte des 3D-Models wird weiter gehen, denn in einer Nebenstimmung heißt es: „Das 3D-Modell ist fortzuschreiben. Dies wird im Wege einer nachträglichen Nebenbestimmung konkretisiert werden.”
 

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