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Pressemitteilung

Verkauf von Silvester-Böllern: Countdown für einen qualmfreien Jahreswechsel

19. Dezember 2023 | Luftreinhaltung, Chemie

Am 28.12.2023 beginnt der Verkauf von Silvester-Böllern. Jedes Jahr verursacht die Böllerei zahlreiche Verletzte, enorme Luftverschmutzung und Berge an zusätzlichem Müll. Der BUND Hessen spricht sich daher für ein Verbot privater Feuerwerke aus.

Silvesterfeuerwerk in der Nacht Funkelnd in der Luft, qualmend am Boden. Feuerwerk zu Silvester verschmutzt die Umwelt und verängstigt Wildtiere.  (Foto: Niko Martin)

Am 28.12.2023 beginnt der Verkauf von Silvester-Böllern. Jedes Jahr verursacht die Böllerei zahlreiche Verletzte, enorme Luftverschmutzung und Berge an zusätzlichem Müll. „An keinem Tag im Jahr ist die Feinstaubbelastung höher als in der Silvesternacht. Die höchste Feinstaubbelastung wird regelmäßig in den frühen Morgenstunden des 1. Januar gemessen, in der sie um das Hundertfache ansteigt“, erklärt Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen). Oft enthält der Qualm zudem gesundheitsschädliche Stoffe wie Schwermetalle, die Atemwegserkrankungen und sogar Krebs auslösen können. Sogar Wunderkerzen enthalten solche Schadstoffe. Der Umweltverband spricht sich daher für ein Verbot privater Feuerwerke aus. Die Einschränkung, das Verbot und die Verlagerung von Silvesterfeuerwerk sollen nach Ansicht des Umweltverbands verpflichtender Teil der Luftreinhalteaktionspläne werden.

Um den Menschen während des Jahreswechsels dennoch ein Gemeinschaftserlebnis zu bieten, könnten nach Auffassung des BUND Kommunen zentrale (Höhen-)Feuerwerke oder Lichtshows organisieren, die Tradition, Umwelt- und Gesundheitsschutz vereinen. Neumann: „Es geht nicht darum, den Menschen die Freude zu nehmen und mit Traditionen zu brechen, sondern die Gesundheit aller zu schützen. Wir finden kommunal organisierte, zentrale Feuerwerke und Lichtshows daher einen guten Kompromiss! Der letzte Tag im Jahr sollte etwas Besonderes sein und nicht im Feuerwerksnebel und Müll untergehen.

Der BUND fordert auf kommunaler Ebene grundsätzlich Voraussetzungen dafür zu schaffen, mit denen das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Gebieten aus Gründen des allgemeinen Gefahren- und Immissionsschutzes verboten werden kann, beziehungsweise nur in besonderen festzulegenden Gebieten erfolgen darf, bei denen Brandschutz, Immissionsschutz und Naturschutz gewahrt sind. Neumann weiter: „Der BUND hatte bereits im Jahr 2020 das Bundesumweltministerium aufgefordert, Änderungen im Sprengstoffrecht umzusetzen, damit Feuerwerk generell verboten werden kann und nur in Ausnahmefällen erlaubt wird. Die Kommunen sollten das Recht bekommen, hierzu eigene Festsetzungen treffen zu können.

Hintergrund:

Aus den Luftdaten des Umweltbundesamts (https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten/karten/) geht der Unterschied deutlich hervor: Am 1.1.2020 mit Grenzwertüberschreitungen durch das Feuerwerk und am 1.1.2022 ohne Feuerwerk ist weitgehend saubere Luft zu erkennen (im Süden ist die Auswirkung des Feuerwerks klar ersichtlich: In der Schweiz und am Bodensee ist die Feinstaubbelastung deutlich erhöht, da man sich in manchen Städten am Bodensee nicht ans Verbot gehalten hatte).

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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