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Pressemitteilung

Silvesterböllerei – Das neue Jahr lieber mit guter Luft beginnen

18. Dezember 2019 | Luftreinhaltung

Die Freisetzung von Giften und Gefahrstoffen beim Silvesterfeuerwerk sollte weitestgehend reduziert werden. Dazu sind gesetzliche Regelungen erforderlich.

Rauchendes Silvesterfeuerwerk (Foto: Niko Martin) Rauchendes Silvesterfeuerwerk (Foto: Niko Martin)  (Foto: Niko Martin)

Frankfurt am Main, 18. Dezember 2019. – Same procedure as every year? Zu Silvester wird in Deutschland vielerorts außer Rand und Band geböllert. Der Effekt – schlechte Luft, Müllberge an den Straßenrändern, Sachschäden, verängstige Tiere und viele Menschen, die sich scheuen, um Mitternacht auf die Straße zu gehen. Aus Sicht des hessischen Landesverbandes des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) ist es an der Zeit, das Bewusstsein für ein zeitgemäßes Silvesterfeuerwerk zu wecken und Alternativen aufzuzeigen: Licht-Shows und öffentliche Pyro-Spektakel statt privates Böllern im Feinstaub.

„Wir brauchen eine Alternative, dabei geht es uns nicht um ein Verbot des Silvesterfeuerwerks, sondern um eine angemessene Form, um den Start ins neue Jahr zu feiern“, erklärt BUND-Landesvorstandsmitglied Dr. Werner Neumann. „Auch in anderen europäischen Ländern gibt es längst gesetzliche Vorgaben. Der letzte Tag im Jahr sollte etwas Besonderes sein und nicht im Feuerwerksnebel und im Müll untergehen.“

Die Freisetzung von Giften und Gefahrstoffen beim Silvesterfeuerwerk sollte weitestgehend reduziert werden. Dazu sind gesetzliche Regelungen erforderlich. Nur so kann das Ausmaß der Freisetzung von Schadstoffen und deren Immission in Wohngebieten deutlich reduziert werden.

Schadstoffe in Feuerwerkskörpern müssen begrenzt oder ganz verboten werden. Werner Neumann: „Wir fordern von der Bundesregierung, das Sprengstoffrecht so zu ändern, dass durch die Bundesanstalt für Materialforschung nicht nur die Zusammensetzung der Knallkörper und Raketen sowie deren Gebrauchssicherheit geprüft wird, sondern Feuerwerk auch aufgrund der Toxizität der enthaltenen Stoffe oder der entstehenden Brandprodukte sowie hoher Staubentwicklung verboten werden kann.“

Auf kommunaler Ebene schlägt der Umweltverband vor, Voraussetzungen zu schaffen, nach denen das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Gebieten aus Gründen des allgemeinen Gefahren- und Immissionsschutzes verboten werden kann beziehungsweise nur in besonderen festzulegenden Gebieten erfolgen darf, bei denen Brandschutz, Immissionsschutz und Naturschutz gewahrt sind.

Die Einschränkung, das Verbot und die Verlagerung von Silvesterfeuerwerk muss verpflichtender Teil der Luftreinhalteaktionspläne werden.

Der BUND fordert von den Kommunen, auf Feuerwerk an jeder Straßenecke zu verzichten und stattdessen alternative Orte anzubieten, an denen ein Silvesterfeuerwerk für die Bürgerinnen und Bürger stattfindet. Nur so lassen sich die Auswirkungen begrenzen und für Mensch und Natur akzeptabel gestalten. Dies können auch öffentliche Höhenfeuerwerke sein, an denen sich die Bürgerinnen und Bürger anstelle eigenen Feuerwerks beteiligen können.

„Wir wünschen uns Gesundheit fürs neue Jahr und beginnen dieses mit einer flächendeckenden Vergiftung unserer Luft. Das passt nicht zusammen“, Werner Neumann abschließend.

 

Weitere Informationen:


Pressestelle

Lynn Anders
Tel.: 069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
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60599 Frankfurt am Main

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