Pressemitteilung

Hessische Jagdverordnung: BUND Hessen kritisiert Bevorzugung eines Verbandes und Aushöhlung staatlicher Verantwortung im Wildtiermonitoring

24. Juni 2025 | Naturschutz

Hessen will die Jagdverordnung ändern – der BUND Hessen lehnt die darin geplante Bevorzugung des Landesjagdverbands Hessen strikt ab.

Hermelin Der BUND Hessen übt in seiner Stellungnahme zur geplanten Änderung der Hessischen Jagdverordnung unter anderem deutliche Kritik an der vorgesehenen Jagdzeit auf Hermeline.  (Foto: Herwig Winter)

Das Land Hessen plant eine Änderung der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV). Die Ergänzung zu § 33 enthält dabei eine politische Absichtserklärung, die den Landesjagdverband Hessen e. V. (LJV) klar gegenüber anderen Vereinigungen bevorzugt. Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) lehnt diese Regelung entschieden ab, sie besitzt keine klare gesetzliche Grundlage und ist politisch hoch problematisch.

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Die geplante Ergänzung zu § 33 formuliert die politische Absicht, dem LJV eine zentrale Rolle bei Projektförderung, Verwaltungsbeteiligung und Wildtiermonitoring zukommen zu lassen – in dieser Form allerdings nur als Ziel und nicht als rechtsverbindliche Zuständigkeitsübertragung. Politische Absichtserklärungen wie diese haben in einer Rechtsverordnung nichts zu suchen, denn sie sind ungenau und untergraben die Transparenz sowie Verlässlichkeit staatlichen Handelns.“

Besonders problematisch ist dabei die einseitige Bevorzugung eines einzelnen Verbandes. „Die vorgesehene Regelung privilegiert den Landesjagdverband gegenüber anderen Vereinigungen und läuft auf eine faktische Monopolstellung hinaus. Dies verletzt das Gebot staatlicher Neutralität und widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung“, so Jörg Nitsch weiter. „Bei der Vergabe von Aufgaben im Jagdwesen muss stets objektiv geprüft werden, wer fachlich und organisatorisch am besten geeignet ist und nicht, wer politisch gewünscht wird.“

Die Übertragung des Wildtiermonitorings auf einen Interessenverband widerspricht zudem den Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts. Das Monitoring jagdbarer Arten, die unter die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die EU Vogelschutzrichtlinie fallen, muss unabhängig, wissenschaftlich fundiert und unter staatlicher Verantwortung erfolgen. Eine ausschließlich verbandlich organisierte Durchführung erfüllt diese Voraussetzungen nicht und gefährdet damit die Qualität und Verlässlichkeit der Datenerhebung.

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Auch die vorgesehenen Jagdzeiten auf Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel kritisiert der BUND Hessen in seiner Stellungnahme. „Alle diese Arten stehen auf der Roten Liste Hessens. Eine Bejagung ist ökologisch unverantwortlich und rechtlich nicht haltbar“, erklärt Jörg Nitsch.

Laut FFH-Richtlinie der EU ist eine Bejagung nur zulässig, wenn der günstige Erhaltungszustand einer Art gewährleistet ist. Bei den in Anhang V in der FFH-Richtlinie gelisteten Arten Baummarder und Iltis ist das eindeutig nicht der Fall: Der Baummarder steht in Hessen auf der Vorwarnliste, der Iltis gilt als stark gefährdet. Für Hermelin und Mauswiesel fehlen belastbare Bestandsdaten, eine fachlich fundierte Einschätzung ist daher nicht möglich. „Gerade bei seltenen Arten ohne belastbares Monitoring ist größte Zurückhaltung geboten. Wer in einer solchen Situation Jagdzeiten festlegt, handelt gegen jede fachliche Vernunft und riskiert sogar einen Verstoß gegen EU-Recht“, so Jörg Nitsch weiter. Statt Jagdzeiten für diese Arten einzuführen, wäre der Aufbau eines flächendeckenden und wissenschaftlich fundierten Monitorings dringend geboten.

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