Im Wald ist der Wolf daheim.
(Foto: Cornelia Arens / KlickFaszination)
Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen), kommentiert die Bewertung des Erhaltungszustands beim Wolf durch die Bundesregierung mit Blick auf Hessen:
„Die differenzierte Meldung der Bundesregierung zum Erhaltungszustand des Wolfs zeigt, dass die Landesregierung mit ihrer Politik zur Bejagung des Wolfs gescheitert ist. Im am 30. April 2025 beendeten Wolfsjahr wurden in Hessen nur vier Wölfe in drei Territorien nachgewiesen, eine Grundlage für die Bejagung gibt es damit nicht. Daran wird auch die von der Bundesregierung angekündigte Korrektur des Erhaltungszustands im Herbst 2025 nichts ändern. Entscheidend ist jetzt, dass die Landesregierung ihre Anstrengungen im Herdenschutz deutlich verstärkt. Nutztierrisse lassen sich nur durch einen verbesserten, flächendeckenden Herdenschutz und nicht durch Jagdankündigungen reduzieren.”
Hintergrund:
Die Bundesregierung hat heute mitgeteilt, dass sie den Erhaltungszustand des Wolfs in den drei biogeographischen Regionen Deutschlands unterschiedlich bewertet hat. Die in aktuellen Urteilen geforderte einheitliche Meldung für ganz Deutschland wurde nicht vorgenommen. Nur, wenn der Erhaltungszustand in einem Nationalstaat auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Daten mit ‚günstig‘ bewertet wird, ist die Einführung einer Jagdzeit nach der Herabstufung des Wolfs in Anhang V der FFH-Richtlinie möglich. Hessen gehört zur kontinentalen Region und den zwölf der 16 Bundesländern mit geringem Wolfsbestand. Seit einigen Jahren geht der Bestand in Hessen sogar zurück.
Hinweis: Diese Pressemitteilung wurde nach Veröffentlichung im Titel korrigiert.
Weiterführende Informationen:
- Wolfsterritorien in Hessen seit 2008/2009
- Pressemeldung des BMUKN und BMLEH: „Bewertung des Erhaltungszustandes beim Wolf erfolgt künftig auf Basis“
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