Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt im Hessischen Landtag am 27.06.2024 bewertet der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) die Aufnahme des Wolfs ins Hessische Jagdgesetz als Teil eines Propagandafeldzugs gegen den Wolf.
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Die Landesregierung profiliert sich mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz mit einer Anti-Wolfspolitik. Doch da zugleich eine ganzjährige Schonzeit festgesetzt wird, erfolgt nur Symbolpolitik.“
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und SPD fordert der BUND zur Verminderung des Risikos von Nutztierrissen die Vollfinanzierung des Herdenschutzes von der Landesregierung.
Jörg Nitsch: „Wenn der Umweltminister tatsächlich etwas für die Nutztierhalterinnen und -halter tun will, dann muss er Geld in die Hand nehmen und endlich den so genannten Grundschutz mit Herdenschutzzäunen von 90 cm Höhe finanzieren.“
Die Forderung nach einer Jagdzeit für Wölfe verkennt, dass über die Zahl der Nutztierrisse der Herdenschutz entscheidet, nicht die Zahl der Wölfe. Denn die Zahl der Nutztierrisse wird von den wenigen Wölfen bestimmt, die vor allem an ungeschützten Weidetieren auf den Geschmack kommen. Der Abschuss dieser besonders schadenstiftenden Wölfe bleibt auch nach Einführung einer Jagdzeit erforderlich und ist bereits nach der bestehenden Rechtslage möglich. Erforderlich sind allerdings rechtssichere Bescheide und nicht politische Gefälligkeitsübungen, wie der im Herbst in der Rhön genehmigte Abschuss, der vom Verwaltungsgericht Kassel gestoppt werden musste.
Außerdem wendet sich der BUND gegen die geplante Verlagerung des Wolfszentrums aus der Naturschutzfachbehörde im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu HessenForst. Die Änderung der Verwaltungsstrukturen wird, wie jede Verwaltungsänderung, mit Sicherheit zu erheblichen Übergangsproblemen führen, ohne dass irgendwelche Vorteile zu erkennen sind. Im Gegenteil: Da HessenForst keine Behörde ist, werden die bestehenden funktionierenden Arbeitsabläufe grundlos zerstört.
Die Verlagerung des Wolfszentrums wird auch nicht durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ausgelöst. Diese kann ohne Verwaltungsänderung erfolgen.
Hintergrundinformationen:
- In 2024 sind nach Informationen des Wolfszentrums erst 2 Nutztierrisse erfolgt. (Seite „Hessische Wolfsnachweise 2024 öffnen)
- Stellungnahmen zur Landtagsanhörung (Stellungnahmen des BUND Hessen in Teil 1)
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