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Pressemitteilung

BUND Hessen begrüßt Fortbestehen des Baustopps des REWE Logistikzentrums in Wölfersheim

22. Dezember 2023 | Flächenschutz

Der BUND Hessen hat einen weiteren Erfolg vor dem Hessischen VGH in Kassel gegen den geplanten Bau eines 28 Hektar großen REWE Logistikzentrums in Wölfersheim vorzuweisen.

Dr. Werner Neumann, Atom- und Energie-Experte beim BUND. Dr. Werner Neumann, Atom- und Energie-Experte beim BUND.  (Foto: Lynn Anders)

Der hessische Landesverband des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) hat, nachdem er ein Klagerecht für Umweltvereinigungen gegen  Zielabweichungen von Regionalplänen vor dem BVerwG erstritten hatte, einen weiteren Erfolg gegen den geplanten Bau eines 28 ha großen REWE Logistikzentrums in Wölfersheim vorzuweisen.

Am 21.12.23 hat der Hess. Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Beschwerde von REWE gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen zurückgewiesen. Konkret hatte der BUND Hessen gegen die vom Wetteraukreis am 24.5.22 erteilte Baugenehmigung am 31.5.22 Widerspruch eingelegt. Das VG Gießen hatte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs am 12.2.23 festgestellt. Der damit eingetretene Baustopp gilt nach der Entscheidung des VGH nun weiter. 

Der VGH stellt ausführlich fest, dass die Baugenehmigung "sich als offensichtlich rechtswidrig erweise", weil es an einer gesetzeskonformen Ermittlung der Auswirkungen auf das 470 m entfernte Vogelschutzgebiet fehle. Der VGH folgt auch der Auffassung des BUND, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich gewesen wäre, die aber beim Bebauungsplan "ausdrücklich" nicht erfolgt sei.

Die von einem Fachbüro durchgeführten Studien und Untersuchungen würden den Anforderungen nicht gerecht. Weder die "Natura- 2000-Studie" noch der Umweltbericht zum Bebauungsplan noch der UVP-Bericht zum Bauvorhaben würden nachvollziehbar ableiten, dass offensichtliche Störwirkungen ausgeschlossen seien. 

So sei bei den Schallauswirkungen des Logistikzentrums der Nachtbetrieb nicht erläutert worden. Und der anlagebedingte Mehrverkehr von 751 LKWs (alle zwei Minuten) am Tag und 992 PKW wäre nicht berücksichtigt worden. Dass trotzdem eine Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes ausgeschlossen wäre, sei nicht schlüssig nachgewiesen worden. 

Grundsätzlich sei aber jede Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes erheblich und müsse entsprechend gewertet werden. Es sei daher eine "FFH-Verträglichkeitsprüfung" erforderlich, wenn und soweit solche erheblichen Beeinträchtigungen der Natur im Baugebiet nicht ausgeschlossen werden könnten.

Der Kreisvorsitzende des BUND Wetterau, Dr. Werner Neumann, stellt fest, dass es gute Gründe gebe, dass der Wetteraukreis dem Widerspruch des BUND Hessen gegen die Baugenehmigung recht gibt. Und bis dahin gelte ohnehin der Baustopp weiter. 

Pressestelle BUND Hessen

Michael Rothkegel
069 677376 12
presse(at)bund-hessen.de
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