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Pressemitteilung

BUND fordert mehr wirksame Maßnahmen in den Städten, um Grenzwerte der Stickstoffdioxidbelastung einzuhalten

09. März 2017 | Mobilität, Umweltgifte, Luftreinhaltung

„Gegen den Hauptverursacher der NO2-Belastung (72%), nämlich die Diesel-PKW, sind keinerlei Maßnahmen vorgesehen. Das muss sich ändern.”

Stickstoffdioxidbelastung senken! (Grafik: Niko Martin) Stickstoffdioxidbelastung senken! (Symbol-Grafik: Niko Martin)

Nicht nur in größeren Städten wie Kassel, Darmstadt, Wiesbaden oder Frankfurt, sondern auch in vielen kleineren Städten wie Limburg, Marburg oder Gießen werden die Luftschadstoffgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) dauerhaft überschritten. In vielen Gebieten können wegen fehlender Messungen keine Aussagen getroffen werden.

Die Landesregierung in Baden Württemberg will Dieselfahrverbote ab 2018 einführen. Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs fordert bis Ende 2017 das Einhalten der Grenzwerte.

Bei einem landesweiten Treffen des Arbeitskreises Luft im BUND Hessen haben Vertreter aus Orts- und Kreisverbänden beschlossen, zum einen auf diese Tatsache aufmerksam zu machen und zum anderen Gespräche mit den zuständigen Behörden zu führen, um die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen zu fördern. Der Handlungsspielraum des Umweltministeriums, aber auch der Kommunen sei bei weitem nicht ausgeschöpft. Maßnahmen wie die Einrichtung von Umweltzonen, die Änderung von Verkehrsregelungen oder der Erlass von Dieselfahrverboten wären sofort durchführbar. Stuttgart mache dies vor.

Prof. Katzschner, Sprecher des BUND AK Luft: „Die Landeshauptstadt Wiesbaden beschränkt sich beispielsweise auf ein LKW-Durchfahrtverbot. Diesel-LKW tragen hier jedoch nur 4% zur NO2 Belastung bei. Gegen den Hauptverursacher der NO2-Belastung (72%), nämlich die Diesel-PKW, sind keinerlei Maßnahmen vorgesehen. Das muss sich ändern.”

Der BUND verweist darauf, dass am 15. Februar die EU ein letztes Mahnschreiben geschickt hatte, weil Deutschland es versäumt, effektive Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung einzuleiten. Unter Beobachtung stünden auch alle Ballungsräume Hessens, wie sie von der HLNUG festgelegt sind. Es sei Sache und Verantwortung der lokalen Behörden, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Wenn Sie nicht innerhalb von 2 Monaten reagieren, könne die EU eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erwirken.

Der BUND wird in Zusammenarbeit mit seinen Kreisverbänden darauf drängen, ortsspezifische Maßnahmen durchzuführen und Hilfe bei der Abschätzung von Immissionsminderungen zu geben, damit Aktionen gut begründet umgesetzt werden können.
 

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