Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht sich durch die neuen Untersuchungen der Universität Heidelberg zu den überhöhten Stickstoffdioxidkonzentrationen in Frankfurt und Wiesbaden bestätigt und erneuert die Forderung nach Einführung der „Blauen Plakette” für Dieselfahrzeuge. BUND Vorstandsprecher Lutz Katzschner: „Die Blaue Plakette muss so schnell wie möglich eingeführt werden, um die Gesundheitsgefährdung durch überhöhte Stickstoffdioxid zu senken.”
Schon länger weist der BUND darauf hin, dass in allen hessischen Städten die Luftreinhaltepläne mit Maßnahmen versehen werden müssen die das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid tatsächlich reduzieren. Dazu gehört, dass mittel und langfristig Dieselfahrzeuge nicht in die Umweltzonen einfahren dürfen. Die Einführung der Blauen Plakette ist dazu unbedingt notwendig. Darüber hinaus muss die Autoindustrie gezwungen werden, die Motoren zu bauen, dass Stickstoffdioxid-Abgaswerte auch im Realbetrieb der Autos nach Euro VI eingehalten werden.
Die Untersuchung, die die Uni Heidelberg im Auftrag von Greenpeace durchgeführt hat, belegt, dass die Problematik noch deutlich größer ist als bisher angenommen. Lutz Katzschner vom BUND: „Wir müssen nun davon ausgehen, dass die viel zu hohen Stickstoffdioxidbelastungen ein landesweites Problem sind, dass in allen hessischen Großstäten bisher unterschätzt wird.” Der BUND fordert eine Analyse, warum die amtlichen Messungen die Problematik unterschätzt hat. „Die Unterschiede zwischen den amtlichen Messungen und der Untersuchung der Uni Heidelberg sollte unbedingt aufgeklärt werden”, fordert Lutz Katzscher vom BUND.
Hintergrund
- „Einführung einer Blauen Plakette zur Minderung der NO2-Belastung in Städten” (Stand: 5.4.2016)
www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/mobilitaet/160406_bund_mobilitaet_verkehr_blaue_plakette_hintergrundpapier.pdf - „Ein Luftreinhalteplan, im EU-Recht Luftqualitätsplan genannt,soll für ein Gebiet oder einen Ballungsraum gewährleisten, dass von der europäischen Union festgelegte Grenzwerte für Luftschadstoffe eingehalten werden können. Rechtsgrundlage sind die europäischen Richtlinien zur Luftqualität (96/62/EG und 2008/50/EG) und zu Grenzwerten (1999/30/EG). Auf nationaler Ebene gelten in Deutschland § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen, in Österreich § 9a des Immissionsschutzgesetzes-Luft. Zu den mannigfaltigen möglichen Maßnahmen in einem Luftreinhalteplan gehören Beschränkungen für den Schienen- und Straßenverkehr sowie für Feuerungsanlagen und die Einrichtung sogenannter Umweltzonen.”