
16. April 2025 | Pressemitteilung
Mit der in 2018 beschlossenen aktuellen Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie werden bisherige Ziele im Bereich Ökologie verwässert oder zeitlich verschoben, weil das bisherige Zieljahr 2020 nicht gehalten werden kann. Das trifft auf die Reduktion der Treibhausgase, den Schutz der Artenvielfalt und die Flächenversiegelung zu. Der Anspruch, dass mit der Fortschreibung und Neufestlegung von Zielindikatoren die Nachhaltigkeitsstrategie kompatibel gemacht werden soll mit den 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Sustainable Development Goals, wird nur halbherzig umgesetzt.
Das Ziel, den Rückgang der Artenvielfalt bis 2020 zu stoppen, wird nicht nur nicht erreicht werden, sondern der Verlust von Arten nimmt vielmehr immer bedrohlichere Ausmaße an. Da insbesondere für den Rückgang der Artenvielfalt im Offenland die intensive Landwirtschaft verantwortlich ist, müssen weiter verstärkte Maßnahmen für eine Ökologisierung besonders der konventionellen Landwirtschaft umgesetzt werden.
Das festgelegte Ziel, dass hessenweit die Flächenversiegelung nicht mehr als 2,5 ha/Tag betragen soll, ist völlig unzureichend. Nachhaltig ist nur eine Flächenversiegelung von Netto Null, denn unversiegelte Fläche ist eine endliche Ressource. Die unzureichende Festlegung ist leider der Beleg dafür, dass der Ernst des Problems Flächenversiegelung in der Politik noch nicht angekommen ist.
Vom Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40% bis 2020 hat sich die Landesregierung schon bei Vorlage des Integrierten Klimaschutzplans 2025 verabschiedet. Wenn Hessen seinen notwendigen Beitrag dazu leisten will, dass die Klimaschutzziele von Paris eingehalten werden, dann reicht es nicht, die Treibhausgasemissionen bis 2025 um 40% zu reduzieren, wie im Klimaschutzplan der Landesregierung festgelegt. Vielmehr wird dazu bis 2025 eine Reduktion schon um mindestens 45% nötig sein.
16. April 2025 | Pressemitteilung
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Michael Rothkegel,
Geschäftsführer BUND Hessen
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