Zur morgen stattfindenden Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages erklärt Otto Löwer für die Landesverbände Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Wenn sich die Bundesländer und die Bundesregierung nicht so schnell wie möglich auf einen verbindlichen Plan zur Gewässersanierung verständigen, dann droht eine Klage der EU-Kommission.”
Bund und Länder müssen das Grundwasser und die Flüsse entsprechend der Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie der EU schützen und bestehende Belastungsquellen kontinuierlich reduzieren. Der „Vier-Phasen-Plan”, den das Land Hessen zusammen mit der K+S AG ausgehandelt hat, erfüllt die Bestimmungen des europäischen Wasserrechts nicht. Die Verpressung der salzhaltigen Abwässer in den Untergrund gefährdet immer mehr die Trinkwassergewinnung. Dies hat das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) im Sommer 2014 bestätigt.
Die EU-Kommission hat bereits 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, weil die Einleitung der K+S-Produktionsabwässer in Werra und Weser nach Auffassung der EU-Kommission gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie verstößt. Konkret bezieht sich dieses Verfahren auf Versäumnisse bei der Erstellung des ersten Bewirtschaftungsplans für das Flussgebiet der Weser nach Artikel 13 der Wasserrahmenrichtlinie. Die Kommission erwartet, dass die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in einem neuerlichen Bewirtschaftungsplan dargestellt werden, der der Kommission spätestens Ende 2015 vorzulegen ist.
Nun ist Deutschland unter Zeitdruck. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes sieht vor, dass zum 22.12.2014 die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne veröffentlicht werden. Dieser Zeitpunkt ist wegen der Uneinigkeit der Bundesländer schon verstrichen. Angekündigt wird derzeit, dass der Planteil „Belastungen durch Salzeinleitungen im Wesereinzugsgebiet” von der Flussgebietsgemeinschaft Weser, in der alle Anrainer von Werra und Weser zusammenarbeiten, bis zum 13.03.2015 veröffentlicht wird. Doch eine Einigung der Bundesländer ist weiterhin nicht erkennbar, zumal Hessen an der Verpressung der salzhaltigen Abwässer in den Untergrund festhält.
Die Uhr tickt. Denn nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.11.2014 (Rs C-404/13) dürfen Mitgliedsstaaten das Erreichen von rechtlich vorgegebenen Fristen nicht nach eigenem Ermessen hinausschieben. Kommt es bis Ende 2015 nicht zu einer Einigung und bleibt es bei der Verschmutzung des Grundwassers und der Flüsse, dann wird die EU-Kommission schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Mitgliedsstaaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben und es ist erkennbar, dass Deutschland dann vom Gerichtshof verurteilt werden wird.
Hinweis
Die Versalzung von Werra und Weser beschäftigt den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwoch, 25. Februar 2015, in einem zweistündigen öffentlichen Fachgespräch: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw09_pa_umwelt/360132
Weitere Informationen
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Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer BUND Hessen, Tel. 0170 2277238 - Bild herunterladen (Foto: Reiner Cornelius)
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